Der Konflikt zwischen Schalke 04 und Albert Streit setzt sich fort. Ein Termin vor dem Arbeitsgericht bezüglich einer vom S04 verhängten Geldstrafe endete ohne Einigung.
Der Fall Streit geht in die nächste Runde: Ein Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Gelsenkirchen in der Sache Albert Streit gegen Bundesligist Schalke 04 ist am Donnerstag ohne Ergebnis zu Ende gegangen.
Der vom Traditionsklub aussortierte Profi hatte über seinen Frankfurter Anwalt Horst Kletke eine Klage gegen den Verein eingereicht, nachdem dieser ihm im September eine mit einer Geldstrafe verbundene Abmahnung erteilt hatte.
Schalke lehnt Gütevorschlag ab
Streit hatte ohne Genehmigung des Klubs ein Interview gegeben und sich darin negativ über seine Situation bei den "Königsblauen" geäußert. Da Streit eine Geldstrafe in Höhe von 25.000 Euro nicht zahlen will, kam es zur Verhandlung vor dem Arbeitsgericht.
Den Gütervorschlag des Vorsitzenden Richters Friedrich-Wilhelm Heiringhoff, die Abmahnung bis zum 31. Dezember dieses Jahres zurückzunehmen, lehnte Schalke in Person des anwesenden stellvertretenden Managers Olaf Prang und der Rechtsanwältin Almut Gathmann ab.
Nun kommt es am 22. Dezember zu einem Kammertermin an gleicher Stelle. "Nach der Verhandlung bin ich optimistisch, dass wir mit unserer Klage gegen die Abmahnung Erfolg haben werden", sagte Kletke dem "RevierSport".
Zum Steckbrief: Albert Streit
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