Das DFB-Sportgericht wird die Sportstrafsachen gegen Josué vom VfL Wolfsburg und Jermaine Jones von Schalke 04 erst am 14. Januar verhandeln. Beide Klubs legten Einspruch ein.
Die beiden Vereine hatten Einspruch gegen die Rotsperren der Spieler eingelegt, was automatisch eine mündliche Verhandlung nach sich zieht.
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Josué war in der Begegnung gegen Eintracht Frankfurt (0:2) am letzten Spieltag vor der Winterpause des Feldes verwiesen und für drei Spiele gesperrt worden.
Der Schalker Jones hatte für seine Rote Karte beim 1:3 in Stuttgart am 16. Spieltag als Wiederholungstäter vier Spiele Sperre erhalten.
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