Dabei wurde der bisher gültige Toleranzbereich bei der Regel 14 gestrichen. Demnach muss der Torhüter laut Regelwerk "mit Blick zum Schützen auf der Torlinie zwischen den Torpfosten bleiben, ohne einen Torpfosten, die Querlatte oder das Tornetz zu berühren, bis der Ball mit dem Fuß gespielt wurde". Bei der Ausführung des Strafstoßes muss sich der Keeper zudem "mindestens mit einem Teil eines Fußes auf, über oder hinter der Torlinie befinden".
Die Schiedsrichter nun angewiesen, nach einem parierten Strafstoß das Verhalten des Torhüters entsprechend strenger zu überprüfen und bei einem Regelverstoß den Strafstoß wiederholen zu lassen. Zudem sollen die Video-Assistenten zwingend eingreifen, wenn der Schiedsrichter den Regelverstoß nicht erkennt, sofern dieser bildlich belegbar ist.
"Mit der Anpassung soll den Schiedsrichtern eine klare Linie vorgegeben und somit die Entscheidung erleichtert werden", heißt es vom DFB: "Ziel ist es, unterschiedliche Auslegungen aufgrund eines Ermessensspielraums zu vermeiden."
Mit der neuen Richtlinie erfolgt eine Anpassung an internationale Standards. Auch bei FIFA- und UEFA-Wettbewerben werden derartige Verstöße von Torhütern bereits seit geraumer Zeit strenger geahndet.