Keine Revision der Staatsanwaltschaft

SID
Der Fall von Uli Hoeneß bestimmt derzeit die Medienwelt des Sports
© getty

Das Urteil gegen Uli Hoeneß ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft München II wird im Strafverfahren gegen den ehemaligen Präsidenten des deutschen Rekordmeisters Bayern München wegen Steuerhinterziehung keine Revision einlegen.

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Das gab die Staatsanwaltschaft am Montag offiziell bekannt. Hoeneß selbst hatte darauf bereits am vergangenen Freitag verzichtet.

"Das Gericht ist zwar hinter unserem Antrag zurückgeblieben, hat aber vertretbare Erwägungen angestellt. Die Rechtslage ist so, dass eine Revision nur dann vorgesehen ist, wenn das Urteil in einem offensichtlichen Missverhältnis zur Schuld steht. Das ist aber nicht der Fall. Die Begründung des Urteils ist in sich plausibel", sagte Florian Gliwitzky, stellvertretender Pressesprecher der Staatsanwaltschaft München II zu den Beweggründen der Behörde, auf eine Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zu verzichten.

Strafantritt in vier bis sechs Wochen

Hoeneß geht nun demnächst eine Ladung der Staatsanwaltschaft mit dem genauen Datum seines Strafantritts in der Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech zu. Dies kann noch etwa vier bis sechs Wochen dauern.

Dies hinge davon ab, so Gliwitzky, "wann uns das Gericht das Urteil mit dem Rechtskraftsvermerk zustellt". Die Staatsanwaltschaft würde anschließend die Ladung an Hoeneß innerhalb von zwei Wochen erstellen.

Hoeneß war am vergangenen Donnerstag zu dreieinhalb Jahren Haft wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden. Tags darauf hatte er erklärt, auf eine Revision zu verzichten und gleichzeitig seine Ämter als Präsident und Aufsichtsratschef der Münchner niederzulegen.

Auf einen Besuch in der Arena am Samstagabend beim Spiel der Bayern gegen Leverkusen (2:1) hatte der 62-Jährige verzichtet.

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