Erste Konsequenzen im Fall Busch

SID
Sportpolitik, Eishockey, Doping, Bund, DEB
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Berlin - Das Bundesinnenministerium hat wegen des Falles Florian Busch einen Förderstopp für Bundesmittel an den Deutschen Eishockey-Bund (DEB) durchgesetzt.

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Das erklärte der Parlamentarische Staatssekretär Christoph Bergner im Sportausschuss des Deutschen Bundestages.

"Wir haben am 18. April das Bundesverwaltungsamt beauftragt, wegen Verstosses gegen die Anti- Doping-Regelungen einen Förderstopp zu verhängen und ein Rückforderungsverfahren einzuleiten", sagte der CDU-Politiker.

Zahlungen an DEB auf Eis gelegt

"Die laufenden Zahlungen an den DEB sind gesperrt", erklärte Bergner weiter. Bevor der DEB bereits in diesem Jahr gezahlte Bundesmittel zurückerstatten müsse, habe dieser jedoch "Anspruch auf rechtliches Gehör".

Danach werde von der Bundesverwaltung das Verfahren abgeschlossen. "Der DEB muss jetzt die harten Konsequenzen hinnehmen.

Er hat mit dem falschen Urteil im Fall Florian Busch sich diese Situation selbst eingebrockt", meinte Bergner.

Der DEB erhält in diesem Jahr Sportfördermittel aus dem Haushalt des Bundesinnenministeriums von etwa 600 000 Euro.

Zwei Jahre Regelsperre

Um den Verstoß gegen die Antidoping-Regeln abzustellen, werde die Sportdachorganisation DOSB gemeinsam mit der NADA am 16. Mai ein Gespräch mit den Eishockey-Funktionären führen.

Der DEB hatte den Berliner Nationalspieler Florian Busch nach einer von ihm am 6. März verweigerten unangekündigten Trainingskontrolle verwarnt und mit einer Geldstrafe sowie mit der Ableistung von gemeinnütziger Arbeit belegt.

Nach den Regeln des Codes der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) hätte Busch mit einer Regelsperre von zwei Jahren bestraft werden müssen. Der Spieler hatte sich erst Stunden später bei einer vom DEB in Auftrag gegebenen Dopingkontrolle gestellt.

WADA unterstützt NADA im Fall Busch

Er kam im Finale um die deutsche Meisterschaft für die Eisbären zum Einsatz und wurde für die Weltmeisterschaft in Kanada nominiert. Busch selbst sagt, er hätte sich eine halbe Stunde nach der verweigerten Kontrolle bei der NADA gemeldet.

NADA-Geschäftsführer Christoph Niessen machte deutlich, dass die Welt-Anti-Doping-Agentur WADA die Einschätzung der in Bonn ansässigen Stiftung uneingeschränkt teile, Busch wegen Verweigerung einer Dopingprobe mit einer Regelsperre von zwei Jahren zu belegen.

Für den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) erklärte Justiziar Holger Niese, zumindest hätte Busch, der an der Weltmeisterschaft in Kanada teilnimmt, für mindestens ein Jahr gesperrt werden müssen.

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