Geahndet wurde das Abbrennen von Pyrotechnik auf den Rängen während des Freundschaftsspiels gegen den niederländischen Erstligisten FC Groningen (0:1) am 8. Oktober 2014.
"Zentraler Vorwurf an Rot-Weiß Erfurt ist, dass der Verein den DFB im Vorfeld des Spieles bewusst nicht über den geplanten Einsatz von Pyrotechnik informiert und absichtlich einen Genehmigungsantrag unterlassen hat - wohl wissend, dass Pyrotechnik seitens des DFB nie genehmigungsfähig gewesen wäre", sagte der Vorsitzender des DFB-Bundesgerichts Achim Späth: "Weil der Verein sein Fehlverhalten jedoch während der Beweisaufnahme vor dem DFB-Bundesgericht einräumte, wirkte sich das entsprechend mildernd auf das Strafmaß aus."
Zudem hat Erfurt die rund 7500 Euro Strafe, mit der das DFB-Sportgericht den Verein nach einem Böllerwurf im Ligaspiel gegen Preußen Münster am 14. Februar (1:0) belegt hatte, auf den Täter umgelegt. Der Fan, der durch seinen Böllerwurf mehrere Menschen verletzt hatte, war durch die Videotechnik im Steigerwaldstadion ausfindig gemacht worden und hat seine Schuld inzwischen eingeräumt. Er wird die Strafe in Raten zahlen.
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