20.000 Euro Geldstrafe für Hertha-Trainer Favre

SID
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© DPA

Frankfurt/Main - Lucien Favre (im Bild links) ist nach seinem Ausraster im Spiel bei Borussia Dortmund mit einem blauen Auge davongekommen.

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Der Trainer des Bundesligisten Hertha BSC muss die zunächst gegen ihn verhängte Innenraum-Sperre von einem Spiel nicht absitzen, dafür aber eine auf 20.000 Euro erhöhte Geldstrafe zahlen.

Dieses Urteil fällte das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) nach der mündlichen Verhandlung in Frankfurt/Main.

Dreistündige Verhandlung 

"Es hat sich herausgestellt, dass der Vorfall nicht so schwerwiegend war. Wir werten es als Erfolg, dass es keine Innenraumsperre gibt", teilte Hertha nach der knapp dreistündigen Verhandlung mit.

Favre hatte am 7. März in der Partie bei Borussia Dortmund (1:1) den Schiedsrichter-Assistenten Holger Henschel am Oberarm angefasst und in dessen Richtung mit der Hand eine Geste des Unverständnisses gezeigt.

Zunächst war dem Schweizer vorgeworfen worden, Henschel mehrmals einen Vogel gezeigt zu haben, was Favre stets bestritt. Zudem hatte sich der Hertha-Coach unsportlich gegenüber dem Vierten Offiziellen Sascha Thielert geäußert.

"Keine Schmerzen" 

Daraufhin war er im Einzelrichter-Verfahren zu einer Geldstrafe von 15.000 Euro und einem einmaligen Aufenthaltsverbot im Innenraum verurteilt worden, wogegen Favre erfolgreich in Berufung ging.

"Ein Aufenthaltsverbot wäre vor dem Hintergrund vertretbar gewesen, dass die verbotene körperliche Intervention von Herrn Favre letztlich auf dem Platz ein Chaos ausgelöst hat. Vergleicht man diesen Fall allerdings mit anderen, so lag hier keine körperliche Attacke kein Stoßen, kein Rempeln vor. Der Schiedsrichter-Assistent hatte keine Schmerzen, seine körperliche Integrität wurde nicht beeinträchtigt", begründete Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, die von Favre akzeptierte Entscheidung, auf ein Aufenthaltsverbot zu verzichten und dafür die Geldstrafe zu erhöhen.

Ähnlich äußerte sich Anton Nachreiner, der Vorsitzende des DFB- Kontrollausschusses: "Was das Aufenthaltsverbot betrifft, halte ich es für einen Grenzfall. Es lag aber kein Angriff auf die Integrität des Schiedsrichter-Assistenten vor, wobei es auch in Zukunft strikt verboten ist, den Schiedsrichter anzufassen."

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