"Wir wollen den Richter dazu bekommen, dass er die Break-even-Regel für nichtig erklärt. Wenn nötig, auch mit einem Gang vor die nächste Instanz am Europäischen Gerichtshof", sagte Dupont. Der Jurist sieht die Bestimmungen des Financial Fairplays, die den Klubs vorschreiben, nicht mehr Geld auszugeben, als sie einnehmen, als Wettbewerbseinschränkung - sowohl für die Vereine als auch in der Folge für seinen Klienten.
"Die meisten Studien der Ökonomen, die sich mit diesem Thema befassen, zeigen, dass die UEFA mit der Break-even-Regel nicht nur ihre Ziele einer finanziellen Stabilität der Vereine und der Integrität des Wettbewerbs verpasst, sondern zudem nur die größten Klubs in Europa einen Vorteil daraus ziehen", sagte Dupont: "Die kleinen Vereine bleiben klein. Das kann nicht der Sinn sein." Neben dem erstinstanzlichen Verfahren in Brüssel hat Dupont Beschwerde bei der EU-Kommission eingelegt.
Die UEFA hatte bislang gelassen auf die Klage reagiert und darauf verwiesen, dass die Bestimmungen des Financial Fairplay sowohl von der EU-Kommission, als auch vom europäischen Parlament, den Klubs, den Ligen und den Profi-Spielervereinigung mitgetragen werden.
Anwalt trug bereits zu Bosman-Urteil bei
Strianis Anwalt Dupont hatte bereits in den 1990er Jahren zu einem richtungweisenden Urteil im europäischen Fußball beigetragen, als er für den Fußballer Jean-Marc Bosman das Recht erstritt, nach Vertragsende ablösefrei den Verein wechseln zu dürfen. Das Urteil vom 15. Dezember 1995 führte zur Liberalisierung des Transfersystems.
Die UEFA hat sich mit dem Financial Fairplay zum Ziel gesetzt, dass die Vereine nicht mehr über ihre Verhältnisse leben sollen. Der Strafenkatalog reicht derzeit vom Vorenthalt von Antritts- und Siegprämien bis hin zu Beschränkungen des Spielerkaders und zur Not Verbot an der Teilnahme am Wettbewerb. Zuletzt hatte der europäische Dachverband die Fortschritte des Systems gelobt.