Fall Armstrong: Bezirksrichter hat das Wort

SID
Lance Armstrong muss eine Doping-Anklage befürchten
© Getty

Tag der Entscheidung für Lance Armstrong: Wenn am Freitag vor Bezirksrichter Sam Sparks die Anhörung über seine Klage gegen das Vorgehen der amerikanischen Anti-Doping-Agentur USADA verhandelt wird, steht fast schon dessen Lebenswerk auf dem Spiel.

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Sollte die USADA grünes Licht für ihre umfangreiche Dopinganklage erhalten, wäre Armstrongs Ruf in einem anschließenden Verfahren wohl endgültig ruiniert, an dessen Ende eine lebenslange Sperre und die Aberkennung seiner sieben Siege bei der Tour de France stehen könnte

Und so herrschte in den Tagen vor dem Bezirksgerichtstermin in Austin rege Betriebsamkeit. Die USADA brachte sich noch einmal in Stellung und bekräftigte in einem Schreiben an Sparks, dass sie laut den Regeln des Radsport-Weltverbandes UCI, des Nationalen Olympischen Komitees der USA und der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) sehr wohl Entscheidungsgewalt in der Causa Armstrong habe.

Insbesondere die Frage der Zuständigkeit ist eines der Hauptargumente von Armstrong und der UCI, die in den letzten Tagen Partei des früheren Weltklassefahrers ergriffen hatte.

Dem hielt die USADA entgegen, dass Armstrong mit einer Lizenz von USA Cycling gefahren sei und sich demnach auch dem Testverfahren der USADA unterworfen habe.

USADA verweist auf McQuaid-Aussagen

Dem Schreiben beigefügt waren Aussagen von UCI-Präsident Pat McQuaid aus einem Interview mit dem belgischen TV-Sender Sporza vom 11. Juli, wonach die UCI mit dem Fall nichts zu tun habe und es Sache der USADA sei. Zwei Tage später hatte der Ire dann einen Brief an die USADA geschickt und die Übertragung des Falls gefordert.

McQuaid hat offenbar großes Interesse daran, dass es nicht zu einem Verfahren kommt, was nicht gerade ein gutes Licht auf den Weltverband wirft. Den Anspruch der UCI auf Entscheidungsgewalt hatte die USADA entschieden zurückgewiesen.

Unangenehme Fragen an UCI

Das sei so, wie wenn der "Fuchs den Hühnerstall" bewacht, hatte USADA-Anwalt William Bock geantwortet. Er sieht in McQuaid und seinen Kollegen einen treuen Verbündeten von Armstrong. Denn in einem möglichen Verfahren könnten auf die UCI unangenehme Fragen zukommen.

Solche wie die beachtlichen Geldspenden Armstrongs in Höhe von 125.000 Dollar an die UCI oder ein womöglich vertuschter positiver Dopingtest Armstrongs von der Tour de Suisse 2001.

Zwei Vorfälle, die etwa der geständige Dopingsünder Floyd Landis in direktem Zusammenhang sieht und die auch Gegenstand der Anklage gegen Armstrong sind, dem Blutdoping sowie die Einnahme von Testosteron, Corticosteroiden, Wachstumshormonen und demaskierenden Mitteln vorgeworfen wird.

Sperre gegen Marti ausgesetzt

So dürften weder Armstrong noch die UCI Interesse an einem Verfahren haben. Wie das ablaufen wird, hat die USADA bereits dem ebenfalls angeklagten Radsport-Trainer Jose "Pepe" Marti mitgeteilt.

Der Spanier war zunächst lebenslang gesperrt worden, nachdem er die Einspruchsfrist verpasst hatte. Nach Intervention dessen Anwälte, wonach Marti vor Ablauf der Einspruchsfrist Kenntnis von der Dopinganklage erhalten habe, setzte die USADA die Sperre aus. Der Fall wird nun vor einem Schiedsgericht verhandelt.

"Jeder, der wegen eines Dopingvergehens angeklagt wird, sollte die Möglichkeit zu einer fairen, öffentlichen und den Regeln entsprechenden Anhörung erhalten, in der alle Beweise und Zeugenaussagen unter Eid vor einem unabhängigen Schiedsgericht präsentiert werden", teilte die USADA mit. Beweise und Aussagen, über die Armstrong sicher "not amused" wäre.

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