Sportgericht bestätigt drei Sperre für Djakpa

SID
Constant Djakpa bleibt für seine Tätlichkeit für drei Spiele gesperrt
© Getty

Das Sportgericht des DFB hat am Freitag in mündlicher Verhandlung in Frankfurt die Sperre von drei Spielen wegen Tätlichkeit gegen Constant Djakpa von Eintracht Frankfurt bestätigt.

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Richter Hans E. Lorenz begründete nach der Anhörung mit Zeugenbefragung die Ablehnung des von dem Klub geforderten Freispruchs damit, dass der Abwehrspieler sich eines "krass sportwidrigen Verhaltens" schuldig gemacht habe, als er seinen am Boden liegenden Gegenspieler Bruno Soares vom MSV Duisburg mit der Sohle auf den Unterleib trat.

"Da, wo es am wehsten tut", sagte Lorenz. Der Richter wertete die Aussage des Ivorers, wonach er sein vor einigen Monaten operiertes rechtes Bein schonen und das Gleichgewicht halten wollte und es beim Schritt nach vorne zu der Berührung gekommen sei, als "Schutzbehauptung".

Djakpa entschuldigt sich

Djakpa entschuldigte sich bei Soares, der ebenso per Telefonkonferenz zugeschaltet war wie Schiedsrichter Florian Steuer.

Der Unparteiische hatte die Szene in der 60. Minute des Spiels am 7. April in Duisburg nicht gesehen, weshalb der DFB-Kontrollausschuss nach Ansicht der Fernsehbilder nachträglich Anklage erheben konnte.

Constant Djakpa im Steckbrief

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