Das Verfahren gegen Barca-Trainer Pep Guardiola wird nicht wieder aufgenommen. Der eingereichte Einspruch gegen den Freispruch wurde vom CONI-Gericht abgewiesen.
Das Anti-Doping-Gericht des Nationalen Olympischen Komitees von Italien CONI hat die Forderung nach einer Wiedereröffnung des Verfahrens gegen FC-Barcelona-Trainer Pep Guardiola abgelehnt.
Der vom Anti-Doping-Staatsanwalt des CONI, Ettore Torri, eingereichte Einspruch gegen den Freispruch Guardiolas sei nicht annehmbar, urteilte das Gericht.
Freispruch bleibt gültig
Guardiolas Freispruch, der im vergangenen Mai vom Gerichtshof des italienischen Fußballverbands FIGC ausgesprochen worden war, bleibt gültig.
Dem 38-jährigen Spanier war im November 2001 bei einer Dopingkontrolle - Guardiola war damals noch Spieler - nach dem Spiel seines damaligen Klubs Brescia Calcio Nandrolon-Doping nachgewiesen worden.
Guardiola, der seit 2007 Barcelona als Coach betreut, hatte stets seine Unschuld beteuert.
Er war zunächst zu einer viermonatigen Sperre verurteilt worden, wurde aber anschließend vom Gerichtshof des italienischen Fußballverbands für unschuldig erklärt.