Das bestätigte DESG-Präsident Gerd Heinze am Freitagmittag zwei Stunden vor der zweiten und letzten Nominierungsrunde des DOSB in Frankfurt/Main. Der Vorbehalt bezieht sich auf einen Eilantrag Pechsteins beim Schweizer Bundesgericht auf Aussetzung ihrer Zweijahressperre bis zum endgültigen Urteilsspruch.
Nur wenn dem Eilantrag stattgegeben wird, kann sich der DOSB noch mit einer Nominierung Pechsteins befassen. Bis zum Freitagmittag lag keine Entscheidung des Gerichts aus Lausanne vor. "Ich gehe aber davon aus, dass der DOSB bis zum IOC-Meldeschluss am 29. Januar noch über Einzelfälle entscheidet", sagte Heinze.
Obwohl die DESG Pechstein nur für die Teamrennen vorgeschlagen hat, schließt Heinze im Falle einer positiven Entscheidung des Schweizer Bundesgerichtes einen Einzelstart der Berlinerin "nicht aus, wenn sich die qualifizierten Athletinnen verletzen oder nicht fit sein sollten".
Pechstein hatte im Dezember bei ihrem vom Schweizer Bundesgericht genehmigten Weltcup-Auftritt in Salt Lake City über 3000 Meter die DOSB-Norm für einen Einzelstart in Vancouver verpasst, die Zeitnorm des Eislauf-Weltverbandes ISU aber erfüllt. Heinze verwies darauf, dass die olympischen Eisschnelllauf-Startplätze an Nationen, nicht an Personen gebunden sind. "Alles Weitere ist spekulativ", sagte Heinze.
DOSB dementiert Vorschlag
Der Deutsche Olympische Sportbund hat bestritten, dass die Deutsche Eisschnelllauf-Gemeinschaft Claudia Pechstein für die Olympischen Spiele in Vancouver vorgeschlagen hat. "Es liegt kein Vorschlag seitens der DESG vor", sagte DOSB-Präsident Thomas Bach bei der Pressekonferenz anlässlich der zweiten und letzten Vancouver-Nominierungsrunde in Frankfurt am Freitag.