Grundstücksstreit: Antrag auf Enteignung gestellt

SID
Die Gemeinde will den Eigentümer des Kandahar-Grundstücks im Hinblick auf die WM 2011 enteignen
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Im Grundstücksstreit anlässlich der alpinen Ski-WM 2011 hat die Garmisch-Partenkirchener Marktgemeinde einen Antrag auf Enteignung eines Areals auf der Kandahar-Abfahrt gestellt.

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Im Grundstücksstreit anlässlich der alpinen Ski-WM 2011 hat die Garmisch-Partenkirchener Marktgemeinde einen Antrag auf Enteignung eines Areals auf der Kandahar-Abfahrt gestellt.

Wegen eines Grundstücksstreits im Zusammenhang mit den alpinen Ski-Weltmeisterschaften in Garmisch-Partenkirchen im Februar 2011 (7. bis 20. Februar) sind nun juristische Schritte eingeleitet worden.

Wie das Garmisch-Partenkirchener Tagblatt in seiner Freitag-Ausgabe berichtet, hat die Marktgemeinde beim zuständigen Landratsamt einen Antrag auf "vorzeitige Besitzeinweisung" für ein Grundstück auf der berühmten Kandahar-Abfahrt gestellt. Dabei handelt es sich um ein beschleunigendes Sonderverfahren zur Enteignung.

Seit Monaten schwelt ein Streit zwischen Verwaltung und dem Eigentümer. Dieser möchte seine rund 4000 Quadratmeter große Fläche im Zielbereich der Rennstrecke nicht zur Verfügung stellen. Das will er im Übrigen auch nicht für Olympia 2018 tun. Das Bewerbungskomitee für die Winterspiele in acht Jahren sieht sich ebenfalls seit Monaten mit zahlreichen Grundstücksbesitzern konfrontiert, die ihr Eigentum nicht für die Spiele zur Verfügung stellen wollen.

Kommune reagiert auf Nutzungsverbot des Eigentümers

Im vorliegenden Fall war das Areal bei den Weltcup-Rennen in den vergangenen Jahren immer Bestandteil der Piste. Inzwischen hat der Mann ein absolutes Betretungsverbot ausgesprochen.

"Nachdem sich eine gütliche Einigung trotz monatelanger Verhandlungen bislang nicht erreichen ließ, war die Kommune zu diesem Schritt gezwungen", heißt es in einer Mitteilung der Gemeinde.

"Wir wollen niemandem seinen Grund und Boden wegnehmen", sagte Thomas Schmid, Bürgermeister von Garmisch-Partenkirchen. "Es geht lediglich um eine geduldete Nutzung, eine Grunddienstbarkeit für den Skisport, die sich der Markt sichern muss." Die Gemeinde sei aber weiterhin bestrebt, eine gütliche Einigung herbeizuführen.

Der Rechtsanwalt des Eigentümers reagierte überrascht auf das Vorgehen der Gemeinde. Es gebe einen überarbeiteten Vertragsentwurf und aussichtsreiche Verhandlungen. Trotz des Enteignungsantrags sei der Besitzer weiterhin zu Gesprächen bereit.

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