Claudia Pechstein: Revision abgewiesen

SID
Claudia Pechstein gewann in ihrer Karriere insgesamt fünf olympische Goldmedaillen
© Getty

Claudia Pechstein hat auch den letzten Kampf gegen ihre Doping-Sperre verloren. Jetzt bleibt ihr nur noch der Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.

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Eisschnellläuferin Claudia Pechstein hat den Kampf gegen ihre Dopingsperre endgültig verloren. 601 Tage nach der "Stunde null" mit der fraglichen Dopingprobe bei der Mehrkampf-WM in Hamar wies das Schweizer Bundesgericht in Lausanne den Berufungsantrag der fünfmaligen Olympiasiegerin gegen das Urteil des Internationalen Sportgerichtshofes CAS ab.

Die 38 Jahre alte Berlinerin, die damit definitiv erst nach Ablauf der Sperre am 9. Februar 2011 ihr geplantes Comeback in Angriff nehmen kann, gilt nach dem Gang durch die letzte sportrechtliche Instanz nun auch als Doping-Sünderin.

Pechsteins Manager Ralf Grengel kündigte an, dass Deutschlands erfolgreichste Winter-Olympionikin vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg weiter um ihr Recht kämpfen werde.

Pechstein: "Davon wird nich nichts abhalten"

Pechstein reagierte mit Unverständnis auf die Entscheidung der Schweizer Richter und kündigte an, bei ihrer Rückkehr auf die Wettkampfbühne ("Davon wird mich nichts abhalten") unter notarieller Aufsicht vor ihren Wettkämpfe eine Blutprobe entnehmen zu lassen und die Ergebnisse öffentlich zu machen.

"Wenn die Retikulozyten dann wieder erhöht sind - was früher oder später aufgrund meiner Anomalie der Fall sein wird - ich aber nicht gesperrt werde, wird sich das perfide Verfahren gegen mich selbst enttarnen", sagte sie.

Nicht die Entscheidung an sich, aber die Begründung des Schweizer Bundesgerichts sorgte im Pechstein-Lager für einen Aufschrei der Entrüstung.

"An Peinlichkeit nicht zu überbieten"

"Das ist an Peinlichkeit nicht mehr zu überbieten. Einen solch groben handwerklichen Fehler haben nicht einmal ISU und CAS gemacht. Und die haben sich das Urteil schon hingebogen wie sie wollten", sagte Grengel: "Damit hat das Schweizer Bundesgericht mit einem einzigen Satz seine komplette Glaubwürdigkeit verloren."

Die Lausanner Richter hatten die Revision mit dem Hinweis abgelehnt, dass sie auf eine "unzulässige erneute Sachverhaltswürdigung" abziele.

Das Gericht habe berücksichtigt, schrieben die Schweizer in einer Pressemitteilung, "dass Claudia Pechstein bereits im Rahmen des Schiedsverfahrens vorgebracht hatte, sie leide an einer vererbten Blutanomalie, wobei der Schiedsentscheid dazu festhielt, selbst eine solche Diagnose vermöge die festgestellten Schwankungen der Blutwerte nicht zu erklären."

Berufung scheitert vor Gericht

Nach Ansicht der Pechstein-Seite hatte der CAS allerdings nur darüber entschieden, ob bei der Deutschen die Anomalie de facto vorläge. Pechsteins Versuch, die Berufung mit Hilfe einer neuen Diagnosemethode für ihre Blut-Anomalie zum Erfolg zu verhelfen, scheiterte.

"Das Urteil zeigt, wie rechtsstaatswidrig die Sportgerichtsbarkeit aufgebaut ist", sagte ihr Anwalt Simon Bergmann. Auf Anfrage sagte eine Sprecherin des Gerichts, dass die genaue Begründung den Parteien erst in einigen Tage zugehen werde.

Thomas Bach, Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), sagte: "Der DOSB hat stets betont, dass für ihn die Entscheidungen des internationalen Sportgerichtshofs CAS und des Schweizer Bundesgerichts bindend sind, dass er aber auch Frau Pechsteins Recht anerkennt, die juristischen Wege weiterzubeschreiten.

DOSB bietet Gespräch an

Dies ändert sich auch mit dem heutigen Urteil des höchsten Schweizer Gerichts nicht. Ebenso erhält der DOSB sein Gesprächsangebot an Frau Pechstein aufrecht, da dieser Fall neben der juristischen Komponente auch eine menschliche Dimension hat."

Ob Pechstein nun überhaupt nach ihrer Sperre auf das Eis zurückkehren kann, ist ungewiss. Derzeit befindet sie sich nach einem Mitte September erlittenen Nervenzusammenbruch in psychologischer Behandlung und ist krankgeschrieben.

Das Bundesinnenministerium (BMI) hatte einen Antrag der Polizeihauptmeisterin auf unbezahlten Sonderurlaub abgelehnt und die 38-Jährige zum sofortigen Dienstantritt aufgefordert. Profi-Sportlerin und Polizeibeamtin zugleich - den Spagat hatte Pechstein schon vor Monaten als unmöglich bezeichnet.

Lehner übt Kritik

Kritik an der Entscheidung des Bundesgerichts übte auch der Heidelberger Sportrechtsexperte Michael Lehner. "Der Rückzug auf formale Gesichtspunkte macht das CAS-Urteil nicht richtiger. Die Frage, ob Claudia Pechstein gedopt hat, ist nicht geklärt", sagte Lehner.

Gleichzeitig begrüßte er ihren Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. "Der Fall bietet viele grundsätzliche Rechtsfragen. Ob es persönlich für sie Sinn macht, muss sie entscheiden, denn die Zeiträume sind sehr lang. Das kann ein bis zwei Jahre dauern."

Pechstein hofft, dass in Straßburg festgestellt wird, dass in ihrem Verfahren "das Grundrecht der Unschuldsvermutung verletzt wurde".

Fall wurde 2009 bekannt

Im Juli 2009 wurde bekannt, dass bei der WM 2009 in Hamar auffällige Blutwerte bei Pechstein festgestellt worden waren. Daraufhin wurde sie für zwei Jahre gesperrt.

Seitdem beteuerte sie immer wieder ihre Unschuld und zog durch alle gerichtlichen Instanzen. Hämatologen bescheinigten ihr eine genetisch bedingte Blutanomalie, worauf sie im März 2010 den Revisionsantrag in Lausanne stellte.

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