Vogler fordert Weltcupserie für Skispringerinnen

SID
Zuversichtlich: Bundestrainer Daniel Vogler
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Die deutschen Skispringerinnen und ihr Bundestrainer Daniel Vogler haben nach dem Olympia-Aus für 2010 die Einführung einer eigenen Weltcupserie gefordert.

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Die Skispringerinnen setzen nach dem Olympia-Aus für die Winterspiele in Vancouver auf eine eigene Weltcupserie.

"Olympia würde uns zwar sicher einen Schritt weiter bringen, aber es ist genau so wichtig, dass wir jedes Jahr während des gesamten Winters im Rampenlicht stehen", erklärte Bundestrainer Daniel Vogler.

Gespräche bereits geführt

Deshalb fordern er und seine Springerinnen um Vize-Weltmeisterin Ulrike Gräßler eine Weltcupserie für Frauen, die den derzeitigen Continentalcup ablösen soll.

"Wenn der Internationale Ski-Verband dazu bereit wäre, wäre das Fernsehen auch sofort bereit, Frauen-Skispringen zu übertragen", meinte Vogler.

Entsprechende Gespräche seien bereits geführt worden, schließlich sei die Übertragung der weiblichen WM-Premiere aus Liberec in der ARD durchaus ein Quotenerfolg gewesen.

Vogler setzt auf Sotschi 2014

2014 soll dann auch der Sprung ins olympische Programm geschafft werden. "In vier Jahren, bei den Spielen in Sotschi, kann das IOC nicht mehr wegsehen. Diese Entwicklung kann man nicht mehr aufhalten," so Vogler.

Das Internationale Olympische Komitee (IOC) vertritt bisher den Standpunkt, dass es weltweit nicht genügend Sportlerinnen gebe, die die Sportart ausübten.

Skispringen gehört seit 1924 zum Programm der Olympischen Winterspiele, ist aber eine der wenigen Sportarten, bei denen es keine Wettbewerbe für Männer und Frauen gibt.

Klage abgewiesen

Für die Spiele in Vancouver (12. bis 28. Februar) wollten einige Springerinnen sogar gerichtlich ihre Teilnahme erzwingen. Doch im Dezember lehnte der Oberste Gerichtshof Kanadas einen Berufungsantrag ab.

Im November hatte bereits ein untergeordnetes Gericht entschieden, dass lediglich das IOC und nicht der Veranstalter über die Sportarten bei Olympia entscheide. Da das IOC nicht unter die kanadische Gesetzgebung falle, wurde die Klage abgewiesen.

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