Schumacher-Prozess: Gerolsteiner-Ärzte geladen

SID
Stefan Schumacher hatte vom fast alltäglichen Gebrauch des Dopingmittels Synacthen berichtet
© getty

Der Betrugsprozess gegen den Radprofi Stefan Schumacher geht in die womöglich entscheidende Phase. Die 16. Große Strafkammer des Landgerichts Stuttgart lud für die kommenden Verhandlungstermine am 3. und 4. Juli (beide ab 9.15) die Mannschaftsärzte des ehemaligen Gerolsteiner-Rennstalls - diese könnten den ehemaligen Teamchef Hans-Michael Holczer schwer belasten.

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Neben Schumacher hatte im Verlauf des Prozesses auch der frühere Radprofi David Kopp von systematischem Doping innerhalb des einstigen ProTour-Teams berichtet und ausgesagt, dass die betreuenden Ärzte eine Schlüsselrolle in diesem System gehabt hätten. Die Schlussfolgerung von Schumachers Verteidigung: Wenn die Ärzte von allem gewusst und sogar das Doping initiiert haben, könne Holczer nicht außen vor gewesen sein. Dieser hatte bislang jegliche Mitwisserschaft an den Praktiken Schumachers strikt zurückgewiesen.

Deshalb wirft die Staatsanwaltschaft dem inzwischen geständigen Dopingsünder Schumacher vor, Holczer mit systematischem Doping hintergangen und sich mit seinen Verfehlungen laut Anklageschrift einen "rechtswidrigen Vermögensvorteil" (rund 150.000 Euro) erschlichen zu haben. Schumacher beruft sich darauf, dass Holczer bestens über seine Dopingpraktiken Bescheid wusste und er ihn deshalb nicht betrügen konnte.

Unklar ob die Ärzte erscheinen

Die geladenen Teamärzte Mark Schmidt (3. August), Ernst Jakob und Achim Spechter (4. August) wurden sowohl von Schumacher als auch von Kopp von der ärztlichen Schweigepflicht entbunden. Konkret hatten die beiden früheren Gerolsteiner-Fahrer vom fast alltäglichen Gebrauch des Dopingmittels Synacthen berichtet. "Die Mittel wurden nicht offensiv angeboten", hatte Kopp ausgesagt: "Aber man konnte sich bei den Ärzten über alles von Belang austauschen - verboten oder nicht verboten."

Ob die Ärzte jedoch tatsächlich vor Gericht erscheinen, bleibt abzuwarten. Schmidt war bereits in der vergangenen Woche geladen, hatte seinen Weg nach Stuttgart aber unter kuriosen Umständen kurzfristig per Fax abgesagt und sich in den Urlaub verabschiedet. Das Gericht verhängte ein Ordnungsgeld von 500 Euro.