"Wir wurden lächerlich gemacht"

SID
Robert Harting ist einer der Sprachrohre der deutschen Leichtathletik
© getty

Diskus-Olympiasieger Robert Harting kritisiert das Verhalten der Politik in der Diskussion über das geplante Anti-Doping-Gesetz. "Ich war sehr enttäuscht, auch mit der Wortwahl", sagte der 30-Jährige am Dienstag in Berlin: "Für uns ist wichtig, dass wir ins Gespräch kommen. Eine von Bürgern gewählte Gruppe entscheidet über einen Alltag von Sportlern, den sie nicht ganz detailliert kennt."

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Harting hatte zusammen mit der ehemaligen Hammerwurf-Weltrekordlerin Betty Heidler Bedenken gegen den Gesetzentwurf zum Anti-Doping-Gesetz geäußert. Deutsche Sportler könnten, so ein Einwand, leichter Opfer von Manipulationen durch Konkurrenten werden, da schon alleine der Besitz von Dopingmitteln strafbar sei.

In der ersten Lesung des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag vor knapp zwei Wochen hatten Politiker diese Kritik mit teilweise drastischen Worten zurückgewiesen. "Es ist völliger Blödsinn zu behaupten, das sei eine neue Gefahr", hatte beispielsweise Bundesjustizminster Heiko Maas (SPD) erklärt und betont, dass - wie von Harting und Heidler gefordert - für eine strafbare Handlung der Dopingvorsatz nachgewiesen werden müsse.

"Das ist sehr enttäuschend"

"Wenn das im Gesetz stehen würde, hätten wir das nicht angesprochen. Wir wurden lächerlich gemacht", sagte Harting: "Das ist sehr enttäuschend. Wir haben uns inhaltlich sehr detailliert mit der Sache beschäftigt."

Harting hofft allerdings weiterhin, dass es zu einem Austausch mit den Verantwortlichen kommt. Auch wenn es derzeit keine Einladung zur öffentlichen Anhörung am 17. Juni gebe. "Wir haben uns viel Arbeit gemacht und sind eigentlich nicht so weit weg. Wir hoffen, dass wir angehört werden", sagte der dreimalige Weltmeister.

Drastische Maßnahmen verhindern

"Drastische Maßnahmen" wollten die Sportler "irgendwie" verhindern. Auf die Frage, ob dies eine Klage gegen das Gesetz bedeuten würde, erklärte Harting: "Da hat man eine große Dimension an Möglichkeiten.

Das gemeinsam von den Ministerien des Inneren, der Justiz und der Gesundheit erarbeitete Gesetz sieht unter anderem vor, erstmalig das Selbstdoping von Sportlern sowie den Besitz von Dopingmitteln uneingeschränkt unter Strafe zu stellen. Dabei könnten überführten Athleten sogar Haftstrafen von bis zu drei Jahren drohen.

Am 17. Juni findet die öffentliche Anhörung statt. Die zweite und dritte Lesung sollen bis September durchgeführt werden. In Kraft treten könnte das Gesetz zum 1. Januar 2016.

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