Staatsanwaltschaft legt Revision ein

SID
Uwe Schwenker (l.) und Noka Serdarusic wurden freigesprochen
© Getty

Im Prozess um den Kieler Handball-Skandal scheint eine Woche nach der Urteilsverkündung das letzte Wort noch nicht gesprochen zu sein. "Wir haben das Rechtsmittel der Revision eingelegt", bestätigte Oberstaatsanwältin Birgit Heß der Nachrichtenagentur "dapd".

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Die ehemaligen Funktionäre des deutschen Rekordmeisters THW Kiel, Ex-Manager Uwe Schwenker und Ex-Trainer Zvonimir Serdarusic, waren vorigen Donnerstag vor der 5. Kammer des Landgerichts Kiel von den Vorwürfen der Bestechung, Untreue und des Betruges freigesprochen worden.

Die Revision muss innerhalb einer Woche nach der Urteilsverkündung eingelegt werden, dieser Vorgabe ist die Staatsanwaltschaft nachgekommen. In etwa sechs bis acht Wochen, nach der schriftlichen Urteilsbegründung, wird über das weitere Vorgehen entschieden.

Dann wird die Revision entweder zurückgezogen, nur in Teilen oder komplett aufrechterhalten. Die Gerichtsakten werden anschließend gegebenenfalls an den Bundesgerichtshof weitergeleitet. Der BGH kann das Urteil entweder bestätigen oder aufheben.

Freispruch aus Mangel an Beweisen

Schwenker und Serdarusic wurde vorgeworfen, vor dem Finalrückspiel der Champions League im Frühjahr 2007 gegen die SG Flensburg-Handewitt über einen Mittelsmann die polnischen Schiedsrichter bestochen und die Partie damit verschoben zu haben.

Nach einem mehrmonatigen Verfahren mit insgesamt 19 Prozesstagen hatte die Staatsanwaltschaft Bewährungsstrafen von 18 und 17 Monaten für die beiden ehemaligen Funktionäre gefordert, die Kammer sprach sie aus Mangel an Beweisen frei.

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