Damit bestätigte das Gericht ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Düsseldorf aus dem vergangenen November.
Das Gericht sah in der Verbreitung der Fotografie einen Verstoß gegen das Recht des Sportlers am eigenen Bild und verurteilte den Künstler zur Unterlassung und zum Schadenersatz. In seinem Urteil erklärte das Gericht zudem, die "Bilder wiesen über rein handwerkliches Können hinaus keinen künstlerischen Gehalt auf". Entsprechend hatte der Verkauf bei einer Internetauktion auch nur 43,50 Euro erzielt.