Zweitligist Union Berlin wurde vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt. Grund sind zwei Fälle von unsportlichen Verhaltens.
Während des Berliner Zweitliga-Spiels zwischen Union und Hertha BSC am 17. September wurde im Gästeblock ein Rauchkörper und mehrere pyrotechnische Gegenstände entzündet, aus dem Zuschauerblock Unions wurde ein Knallkörper auf das Spielfeld geworfen. Die Partie wurde daraufhin für drei Minuten unterbrochen.
Auch während der Begegnung zwischen Union Berlin und Erzgebirge Aue am 15. Oktober 2010 in Berlin wurden aus dem Berliner Zuschauerblock mehrere Becher auf das Spielfeld geworfen. Der Verein hat dem Urteil bereits zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.