Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten MSV Duisburg mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.
Das Gericht erkannte im Einzelrichter-Verfahren ein unsportliches Verhalten im Punktspiel am 30. November bei Rot-Weiß Oberhausen.
Dort waren in der ersten Halbzeit im Duisburger Fanblock unmittelbar hinter dem Tor eine Rauchbombe sowie ein Knallkörper gezündet worden.
Außerdem muss Liga-Konkurrent FSV Frankfurt eine Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro zahlen, weil während des Heimspiels am 1. Dezember gegen den FSV Mainz 05 ein FSV-Fan auf das Spielfeld gelaufen war.
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