"Die beiden King Kongs": Neue Aussagen bekräftigen Rassismusvorwürfe gegen den ehemaligen PSG-Trainer Christophe Galtier

Von Tim Ursinus
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© getty

Im Zuge des anstehenden Prozesses gegen den ehemaligen PSG-Trainer Christophe Galtier sind neue abfällige und rassistische Aussagen ans Licht gekommen, die dieser während seiner Zeit als Coach bei OGC Nizza getätigt haben soll.

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Die französische Zeitung L'Equipe veröffentlichte gleich mehrere Zitate von ehemaligen Mitarbeitern und Spielern Galtiers, die während der Ermittlungen gegen den heutigen Trainer des katarischen Klubs Al-Duhail SC ausgesagt hätten.

So soll Galtier beispielsweise im Gespräch über potenzielle Neuzugänge gesagt haben: "Noch ein Muslim, das will ich nicht, wir haben genug." Laut seinem ehemaligen Co-Trainer Frédéric Gioria soll er sich auch über die Einstellung von Billal Brahimi aufgrund seiner muslimischen Religion geärgert haben.

Außerdem bezeichnete er Youcef Atal und Hicham Boudaoui angeblich als "dreckige Kerle" und soll ergänzt haben: "Die Schlimmsten sind die Algerier". Sein ehemaliger Videoanalyst Ali Mbaé behauptete zudem, dass Galtier die Verteidiger Mickaël Nade und Harold Moukoudi von AS Saint-Étienne "die beiden King Kongs" genannt haben soll.

Spieler wie Jean-Clair Todibo hätten dem Bericht zufolge vor den Ermittlern zudem berichtet, dass Galtier sie während des Ramadans zum Fastenbrechen genötigt hätte. Auch seien Begriffe wie "Extremist" und "Salafist" gefallen.

Christophe Galtier drohen bis zu drei Jahre Gefängnis

Galtier hatte bereits im September des vergangenen Jahres alle erhobenen Anschuldigungen gegen ihn verteidigt und betont, dass er nicht wegen Rassismus angeklagt werde. Stattdessen handele es sich um eine Anklage wegen Mobbing und einer wegen Diskriminierung. Das Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der "Diskriminierung aufgrund der Rasse oder Zugehörigkeit zu einer Religion" war Mitte April eröffnet worden.

Im Juni habe Galtier laut der Nachrichtenagentur AFP die Vorwürfe im Laufe einer Anhörung erneut zurückgewiesen. Dennoch muss sich der 57-Jährige am 15. Dezember in Nizza vor Gericht verantworten. Ihm drohen eine Geldstrafe von bis zu 45.000 Euro, aber auch eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

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