Gegen Super-League-Gründer: Juristischer Teilerfolg für UEFA

SID
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Die Europäische Fußball-Union (UEFA) hat in Sachen Super League einen juristischen Teilerfolg erzielt. Das 17. Handelsgericht von Madrid hob am Mittwoch die einstweilige Verfügung auf, die die UEFA gezwungen hatte, die Disziplinarverfahren gegen die verbliebenen und uneinsichtigen Gründungsmitglieder Real Madrid, FC Barcelona und Juventus Turin einzustellen. Dagegen können die Klubs nun Berufung vor dem Provinzgericht einlegen.

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Am Ende eines Disziplinarverfahrens könnten Strafen von Geldbußen bis hin zum jahrelangen Ausschluss aus der Champions League stehen. Allerdings setzt die UEFA unabhängig vom Verfahren in Spanien im weiteren Verlauf der Auseinandersetzung auf ein Grundsatzurteil der Europa-Richter zu ihren Gunsten.

"Die UEFA begrüßt diese Entscheidung und berät über ihre Auswirkungen", teilte der Verband mit. Real, Barcelona und Juventus reagierten bislang noch nicht auf Bitten um eine Stellungnahme.

Für Richterin Sofia Gil vom 17. Handelsgericht gibt es entgegen der Auffassung des in erster Instanz eingesetzten Richters Ruiz de Lara "nicht den geringsten Beweis dafür, dass die Androhung und Verhängung von Sanktionen gegen die drei verbleibenden Vereine die Unmöglichkeit der Durchführung des unabhängig finanzierten Projekts zur Folge hat", zitieren mehrere spanische Medien aus der 18-seitigen Verfügung.

 

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