Urteil am 17. Februar 2016

SID
Heinz Müller stand zwischen 2009 und 2014 bei Mainz unter Vertrag
© getty

Der Rechtsstreit zwischen FSV Mainz 05 und dessen Ex-Torhüter Heinz Müller geht im kommenden Jahr in die nächste Runde. Die mündliche Berufungsverhandlung vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz wurde auf den 17. Februar 2016 terminiert.

Anzeige
Cookie-Einstellungen

Müller hatte im März dieses Jahres einen Prozess gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber gewonnen, dessen Urteil weitreichende Folgen für Vereine und Verbände haben könnte. Der 37 Jahre alte Keeper klagte gegen die Befristung seines Vertrages - und bekam vor dem Arbeitsgericht in Mainz Recht. Der Klub legte daraufhin Berufung ein.

Nach dem erstinstanzlichen Urteil hatte sich auch Vizepräsident Rainer Koch vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) verwundert über den Richterspruch gezeigt: "Die Sportart Profifußball verträgt es nicht, dass man Verträge nicht befristen darf."

FSV Mainz 05 im Überblick

Artikel und Videos zum Thema