Frankfurt stellt DFB ein Ultinatum

Von Adrian Bohrdt
Die Verletzung von Kevin Trapp erhitzt die Gemüter beim DFB und der SGE
© getty

Nachdem sich Eintracht Frankfurts Torhüter Kevin Trapp bei einem DFB-Werbedreh die Hand gebrochen hat, gibt es Streit um die finanzielle Entschädigung. Eine erste Einigung ließ der Fußballverband verstreichen, weshalb die Hessen mittlerweile mit Klage drohen.

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"Leider ist eine bereits getroffene Entscheidung nicht umgesetzt worden. Wir haben den Schaden deshalb neu berechnet und dem DFB eine Frist gesetzt", stellte Eintracht-Anwalt Christoph Schickhardt laut der "Bild" klar: "Wir befinden uns mit dem DFB im Austausch und versuchen, das alles freundschaftlich beizulegen."

Noch vor Ende der WM wollen die Hessen allerdings eine Entscheidung, der Schaden soll sich mittlerweile auf knapp zwei Millionen Euro belaufen.

Im März 2013 hatte sich der 23-Jährige bei einem Werbe-Dreh während eines DFB-Sponsorentermins die linke Hand gebrochen, weil er mit Stollenschuhen auf zu glattem Boden ausgerutscht und gestürzt war.

Ursprünglich hatten sich beide Seiten anschließend auf eine Entschädigung in Höhe von 700.000 Euro verständigt, doch der DFB ließ die Vereinbarung platzen.

Grund dafür war nach "Bild"-Informationen, dass der involvierte Sponsor eine Verzichtserklärung von Trapp verlangte. Mit dieser sollte sich der Keeper verpflichten, keine weitere rechtlichen Schritte - etwa bei möglichen Folgeschäden - zu unternehmen.

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