Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes entschied am Freitagmorgen nach einer mündlichen Verhandlung zu Gunsten von Robert Lewandowski und milderte das Urteil des DFB-Sportgerichts vom 19. Februar, in dem die angesetzte Sperre von drei Spielen zunächst bestätigt wurde.
Robert Lewandowski war wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner verurteilt worden, nachdem er im Bundesligaspiel gegen den Hamburger SV am 9. Februar die Rote Karte gesehen hatte. Durch die Abmilderung seiner Strafe kann der Pole am Samstag gegen Hannover 96 eingesetzt werden.
Robert Lewandowski im Steckbrief