OLG weist DFL-Klage gegen Kartellamt ab

SID
Reinhard Rauball: Er ist seit August 2007 Präsident des Ligaverbandes
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Die Klage der Deutschen Fußball Liga gegen das Vorgehen des Bundeskartellamts im Zuge der Ausschreibung der Bundesliga-Medienrechte ab der Saison 2009/2010 ist abgewiesen worden.

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Niederlage für die DFL, Teilerfolg für das Bundeskartellamt: Im Streit um das Vermarktungsmodell für die Bundesliga sind der Ligaverband und die DFL mit einer Klage gegen die Bonner Wettbewerbsbehörde gescheitert.

DFL muss Prozesskosten tragen

Der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf entschied am Mittwoch, dass die Beschwerde der Liga gegen das rigide Vorgehen des Kartellamts bei der Ausschreibung der Bundesliga-Medienrechte im Juli 2008 aus prozessualen Gründen nicht zulässig und deshalb abzuweisen sei.

Damit muss die DFL auch die Kosten des Prozesses tragen.

"Richtig befriedigend ist die Entscheidung für die DFL nicht, da über die materielle Rechtslage weiterhin keine Klarheit besteht. Die Entscheidung basiert allein auf prozessualen Gründen.

Ein Problem könnte bei der nächsten Rechtevergabe werden, dass potenzielle Bieter für das umstrittene Vermarktungsmodell keine Finanzierung auf die Beine stellen können, bevor eine materielle Entscheidung durch das Gericht gefallen ist", sagte Sportrechtler Karsten Mertens von der Wirtschaftskanzlei Taylor Wessing.

Rechtsbeschwerde nicht zugelassen

Auch eine Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des OLG vor dem Bundesgerichtshof (BGH) wurde nicht zugelassen. Nun bleibt der DFL nur noch die Möglichkeit, eine Nichtzulassungsbeschwerde einzureichen. Die DFL wollte die Entscheidung des OLG am Mittwoch noch nicht bewerten: "Da die Gründe des Beschlusses noch nicht vorliegen, kann die Entscheidung gegenwärtig noch nicht bewertet werden", hieß es in einer Presseerklärung.

Allerdings gab das Gericht auch dem Kartellamt mit auf den Weg, bei der nächsten Ausschreibung der Medienrechte für die Spielzeit 2013/2014 frühzeitig für Klarheit zu sorgen. Das OLG sprach die Empfehlung aus, mindestens ein Jahr vor der Rechtevergabe zu klären, ob ein bestimmtes Verwertungszenario möglicherweise gegen das Kartellrecht spricht. Dann hätte das OLG genügend Zeit, eine verbindliche Entscheidung zu treffen.

Appell an beide Partien

"Die Entscheidung beinhaltet einen Appell an beide Parteien, die nächste Rechteausschreibung früher anzugehen, damit eine Überprüfung vor dem OLG zeitlich möglich ist", sagte Mertens.

Das Kartellamt hatte im Sommer 2008 die Pläne der DFL zur Zentralvermarktung der Bundesliga-Fernsehrechte gestoppt. Das Szenario hatte vorgesehen, ab der laufenden Spielzeit 2009/2010 die Zusammenfassungen der Samstagsspiele erst ab 22.00 Uhr im Free-TV zu senden.

Das Kartellamt hatte daraufhin bei einer Pressekonferenz deutlich gemacht, dass es dieses Modell für unzulässig halte und gleichzeitig eine Untersagung angekündigt, falls die DFL an ihren Plänen festhalte.

"Anfechtbare Entscheidung nicht erlassen"

Die angekündigte Untersagung durch das Kartellamt fand aber nicht statt. Vielmehr erklärte die Bonner Behörde, dass sie das kritisierte Vermarktungsmodell erst dann förmlich untersagen könne, nachdem es tatsächlich umgesetzt worden sei.

"Die Wettbewerbsbehörde hatte im Sommer 2008 öffentlich angekündigt, das geplante Bundesliga-Vermarktungsmodell wegen kartellrechtlicher Bedenken gegen eines der Verwertungsszenarien zu untersagen.Eine anfechtbare Entscheidung hatte es allerdings nicht erlassen und damit eine Rechtsschutzlücke für sich genutzt. Dadurch war der Ligaverband gezwungen, das Vermarktungsmodell zu ändern, ohne das Vorgehen des Bundeskartellamtes gerichtlich überprüfen lassen zu können, noch bevor das beanstandete Szenario überhaupt zum Tragen kommen konnte", hieß es in der DFL-Pressemitteilung weiter.

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