Neuer Vorschlag zur 50+1-Regel

SID
96-Präsident Martin Kind will der DFL neue Pläne vorstellen, um die 50+1-Regel zu kippen
© Getty

Die Diskussion um die 50+1-Regel geht in eine neue Runde. 96-Boss Martin Kind will vorschlagen, dass Investoren ihre Anteile mindestens für zehn Jahre halten müssen.

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Klub-Chef Martin Kind von Bundesligist Hannover 96 will auf der kommenden Mitgliederversammlung der Deutschen Fußball Liga einen weiteren Vorstoß zur Abschaffung der so genannten 50+1-Regel unternehmen. Bislang untersagt diese Vorschrift, dass Investoren bei den Bundesliga-Klubs eine Stimmenmehrheit haben.

Nach Informationen des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" will Kind nun am kommenden Dienstag in Frankfurt/Main vorschlagen, dass potenzielle Investoren ihre Anteile mindestens für zehn Jahre halten müssen. Darüber hinaus sollten sie zuvor sechs Jahre lang in einem erheblichen Maße in dem Klub engagiert gewesen sein.

Kind hat seinen Vorschlag den 36 Erst- und Zweitliga-Klubs bereits schriftlich zukommen lassen, am Dienstag will er Details erläutern. Bei der noch nicht terminierten nächsten Vollversammlung der DFL soll nach dem Vorstellungen des Hannoveraner Klub-Chefs dann über die Abschaffung der 50+1-Regel abgestimmt werden.

Rummenigge fordert "gewisse Leitplanken"

Kind strebt eine gerichtliche Klärung an, sollte er bei der Abstimmung nicht die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit bekommen. Selbst Bayern München steht Plänen für eine Abschaffung aber nicht mehr ablehnend gegenüber, "wenn gewisse Leitplanken gesetzt sind", sagte Klub-Chef Karl Heinz-Rummenigge dem "Spiegel".

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Außerdem gibt es eine Initiative von DFL-Vorstandsmitglied Peters Peters. Der Geschäftsführer von Schalke 04 will die Vorteile von Konzern-Klubs wie dem VfL Wolfsburg oder Bayer Leverkusen einschränken - sie sind von der 50+1-Regel ausgenommen. Gleiches soll für 1899 Hoffenheim und Sponsor Dietmar Hopp gelten.

"Ich könnte mir eine Regelung vorstellen, nach der die Kosten für die Lizenzspieler in einem festen prozentualen Verhältnis zur tatsächlichen Ertragskraft eines Klubs stehen müssen, unabhängig von Form und Höhe der jeweiligen Klub-Finanzierung", sagte Peters. Dies würde etwa Anschubfinanzierungen wie jene von Volkswagen beim VfL Wolfsburg einschränken.

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