Cottbus - Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Gerhard Tremmel von Energie Cottbus im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB- Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 10 000 Euro belegt.
Torhüter Tremmel war am vergangenen Samstag nach Abpfiff des Cottbuser Bundesliga-Heimspiels gegen Hansa Rostock (2:1) auf den Zaun vor dem Cottbuser Fanblock geklettert und hatte sich über ein Megafon in Richtung der Fans unsportlich gegenüber anderen Fußball-Vereinen geäußert.
Tremmel hat dem Urteil bereits zugestimmt, es ist damit rechtskräftig, teilte das Sportgericht am Dienstag mit.