Ex-Vereinsvorstand hat ALG-Anspruch

SID
Das Mainzer Gericht entschied zu Gunsten des zurückgetretenen Vereinsvorstands
© Getty

Ein nach Fan-Drohungen zurückgetretener Vorstandsvorsitzender des Fußballvereins Sportfreunde Siegen hat Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das entschied das rheinland-pfälzische Landessozialgericht in Mainz.

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In einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschied das Gericht, dass eine von der Bundesagentur für Arbeit verhängte dreimonatige Sperre nicht rechtens ist. Das Geld muss nun nachgezahlt werden.

Gewaltbereite Fans hatten den Vorstandschef des damaligen Regionalligisten, Christoph Hansen, in der Saison 2007/08 beschimpft und bedroht, als die Mannschaft die Qualifikation für die eingleisige dritte Liga verpasste. Eine Fortsetzung der Arbeit sei damit nicht zumutbar gewesen, hieß es zur Begründung.