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Gründer: midget | Mitglieder: 216 | Beiträge: 208
14.09.2011 um 15:22 Uhr
Geschrieben von PapaLöwe
Scherz und FC vor Gericht
Er war immer ein guter Scherz. Aber jetzt hieß es "Scherz beiseite" beim 1. FC Köln. Aus "Buenos dias Mathias" wurde "Adios Mathios". Und das passte Matthias Scherz verständlicherweise gar nicht. Nun sieht man sich vor Gericht wieder. Was war passiert?

Etwa 10 Jahre lang stand Scherz als Profi beim 1. FC Köln unter Vertrag. Im Anschluss an seine aktive Karriere wollte der Verein ihn an eben diesen binden, was seinerzeit Michael Meier mit der Schaffung einer vorher nicht vorhandenen Stelle gelang. Um die Beratung der beruflichen Karriere der heranreifenden Nachwuchskicker sollte sich Mathias Scherz kümmern. Als Volker Finke im Winter sein Amt beim 1. FC Köln antrat, war ein klarer Auftrag an ihn, die bestehenden Strukturen zu hinterfragen und ggf. zu durchbrechen. Folglich hat Finke aufgeräumt und in seinen Augen überflüssige Positionen im Verein abgeschafft. Da hat er auch vor Matthias Scherz nicht halt gemacht. Das war seine Aufgabe. Emotional betrachtet eine schwierige Entscheidung. Gerade hinsichtlich Scherz` Beliebtheit bei den Fans. Aber Finke musste mit Kopf handeln, nicht mit Herz. Übrigens ist auch Thomas Häßler in diesem Zuge seine Anstellung beim 1. FC Köln losgeworden. Aber das nur nebenbei.

Soweit so gut, denkt sich der Leser. Passiert doch fast täglich. Schon tausendmal dagewesen. In zig Vereinen. Ende – Aus – vorbei! Ende? Aus? Vorbei? Mitnichten…

Scherz hat die Angelegenheit– und das ist sein gutes Recht – von einem Arbeitsrechtler prüfen lassen. Dieser kam bei der Prüfung zu dem Ergebnis, dass die Vertragsauffassung, wie der 1. FC Köln und alle anderen Bundesligavereine sie leben, schlichtweg falsch sei. Seiner Meinung hatte Scherz durch die langfristige Bindung an den Verein nämlich einen Festanstellungsvertrag erlangt, der – entgegen der Vereinbarung im Arbeitsvertrag – unbefristet gilt. Somit ist die Kündigung unwirksam, Scherz klagt auf Fortbestehen des Arbeitsvertrages und man würde sich am Ende auf eine Abfindung einigen. Im Raum stehen hier scheinbar 100.000 Europataler, kolportiert durch eine am Rhein im tagesrhythmus erscheinende Boulevardzeitung.

Juristisch würde die Abhandlung jetzt mehrere Tage Recherche und Seitenlange Blogs nach sich ziehen. Dafür gibt`s Leute, die das machen. Lesenswert zum Thema Kündigung ist folgende Seite:
http://www.rechtsrat.ws/lexikon/befristung.htm .

Zum Thema "Zulässigkeit langfristiger Arbeitsverträge im Berufsfußball" ist im Internet eine Magisterarbeit veröffentlicht, unter:
http://www.sportrecht.org/Publikationen/MenkeMagisterarbeit.pdf
Letztere befasst sich allerdings mehr mit dem Thema, inwieweit Profifußballer auch ihrerseits nach Maßgaben des BGB, also mit zum Beispiel mit 4-wöchiger Frist, kündigen dürften.

Die juristische Tür jedenfalls ist geöffnet, der Prozess beginnt am 27.09.2011 vor dem Arbeitsgericht Köln. Meinem Wissen und meiner kleinen eigenen Erfahrung nach eher arbeitgeberfreundlich orientiert.

Der Fan aber sucht nicht unbedingt nach rationalen Lösungen. Er entscheidet oft mehr mit dem Herz. Erst die Entscheidung Pro oder Kontra fällen. Danach wird erst die Argumentation zu Recht gelegt. Machen Juristen zwar auch nicht andersrum. Aber mit weniger Herz und mehr Verstand. Mehr Verstand…? Vielleicht…

Wir stellen uns nur das Szenario vor, dass Verträge während der laufenden Saison vom Spieler gekündigt werden, während auslaufende Verträge durch Arbeitsschutzklagen auf einmal horrend abgefunden werden. Die Vereine hingegen können ihre Profifußballer mit einem Schlag nicht mehr loswerden, weil unkündbar.

Nicht sein kann, was nicht sein darf… lautete die Überschrift eines anderen Blogs vor Wochen. Diesen Spruch zu Eigen machend habe ich mein Urteil gebildet:

Wo kommen wir denn dahin???

Dringend ist der Gesetzgeber gefordert für diese Form von Arbeitsverträgen rechtliche Grundlagen zu schaffen. Für die starken Einschränkungen, denen ein Profisportler unterliegt, erhält er in der Regel eine mehr als überproportional hohe Entschädigungssumme. Da verbieten sich weitere Vergünstigungen.

Ich erwarte mit Spannung das Urteil des Arbeitsgerichtes Köln. Aber auch und fast noch mehr erwarte ich eine anregende Diskussion!

Aufrufe: 12943 | Kommentare: 98 | Bewertungen: 14 | Erstellt:14.09.2011
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