Die Humankapitalbildung eines Fußballspielers weist einige Besonderheiten auf. Der Verein finanziert und leistet, anders als in herkömmlichen Arbeitsmärkten, weitgehend die Ausbildung. Während die Bereitstellung konventioneller Trainingsmaßnahmen für Vereine keinen besonderen Aufwand erfordert, ist die Bereitstellung eines ausreichenden Maßes an Spielpraxis unter realen Wettbewerbsbedingungen für auszubildende Talente die teuerste Komponente der Ausbildung. Die Kostspieligkeit basiert auf Punkt- und damit Erlösverlustrisiken durch Unerfahrenheit der Jungspieler, stellt also reine Opportunitätskosten dar. Für den Verein besteht außerdem eine hohe Ungewissheit über den Ausgang der Ausbildung, zu der zusätzlich, bei erfolgreicher Ausbildung, die hohe Abhängigkeit der Karriere von Risikofaktoren wie Verletzungen, Altersgrenzen und körperlicher Fitness hinzukommen. Dass dennoch Vereine in Ausbildung investieren, liegt an der Kollektivguteigenschaft des Trainings, die eine individuelle Zurechnung der Ausbildung auf den einzelnen Spieler nicht möglich macht, der Hoffnung auf zukünftige Erträge und der Möglichkeit der Risikodiversifikation der Vereine. Die erworbene Qualifikation kann als ein Investitionsgut betrachtet werden, das eine intertemporale Verknüpfung zwischen der kostenintensiven Ausbildungsperiode und der ertragsbringenden Nutzungszeit voraussetzt. Die Ausbildungskosten lassen sich allerdings nur dann abtragen, wenn die Entlohnung des Spielers nach seiner Ausbildung unterhalb des Wertgrenzproduktes verläuft. Wenige erfolgreiche Jungprofis reichen aus, um durch Gewinne die Ausbildungskosten der Übrigen zu finanzieren. Die Folge sind große Pools an Jungprofis zur Diversifikation des Risikos. Ist der Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt vollkommen, ist eine Entlohnung unterhalb des Wertgrenzproduktes nicht möglich, denn der Spieler baut im Fußball fast ausschließlich allgemeines Humankapital auf, das in allen Vereinen, innerhalb und außerhalb der Liga, zu einer höheren Produktivität beiträgt. Vereine ohne die Kosten der Ausbildung können durch Lohnangebote in Höhe des Wertgrenzproduktes die ausgebildeten Spieler abwerben und die Kosten der Ausbildung sparen (sog. Poaching). Während in herkömmlichen Arbeitsmärkten Informationsasymmetrien über die tatsächliche Qualität des Arbeitnehmers einen Ausbildungsschutz darstellen und eine Entlohnung in Höhe des Wertgrenzproduktes unwahrscheinlich machen, werden im Fußballmarkt durch eine hohe mediale Berichtausstattung diese, für den ausbildenden Verein vorteilhaften, Informationsasymmetrien beseitigt. Der Fußballarbeitsmarkt kommt der neoklassischen Annahmen des vollkommenen Arbeitsmarktes sehr nah. Ablösesummen können es dem ausbildenden Verein ermöglichen, ein Gehalt unterhalb des Wertgrenzproduktes zu bezahlen, denn potentielle Abwerber könnten unter Berücksichtigung der aufzubringenden Transfersumme ebenfalls nur einen Lohn bezahlen, der unterhalb des Wertgrenzproduktes liegt. Die Ablösesumme ist damit ein Internalisierungsinstrument für die vom Verein in der Ausbildungsphase ausgeübten positiven externen Effekte. Durch diesen Mechanismus besteht für Vereine ein Ausbildungsanreiz bzw. Ausbildungsschutz, der bei erfolgreicher Ausbildung die Kosten entweder durch Produktivität oberhalb des Lohns oder durch Transferzahlungen amortisiert. Durch das Verbot nachvertraglicher Ablösesummen im Zuge des Bosman-Urteils, haben Vereine nur noch eingeschränkte Möglichkeiten, Investitionen in Ausbildung zu amortisieren. Dies führt zu geringeren, für den Entwicklungsprozess entscheidenden, Spieleinsätzen von Jungspielern, deren Risiken durch den Einsatz eines erfahrenen Profis vermieden werden. Spiele werden lieber konsumtiv zur Produktion von Siegen verwendet, als durch den Einsatz von Jungtalenten in Produktion von Humankapital zu investieren.Vor Vertragsablauf gilt auch nach Bosman, dass Vereinswechsel nur durch Zahlung einer Ablösesumme vollzogen werden können. Dies hat dazu geführt, dass Vereine ihre selbständig ausgebildeten Spieler mit langfristigen Verträgen ausstatten, um sich auf diese Weise gegen den Verlust der Ausbildungsinvestition abzusichern. Dadurch erhöht sich allerdings das Risiko erfolglose Talente langfristig zu binden, denn die Marktfähigkeit des Talents ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht genau einschätzbar.
Die als Kompensation der nachvertraglichen Transferentschädigung gedachte FIFA- Ausbildungsentschädigung (vgl. Art.20 u. Anhang 4, FIFA-Reglement 2004) ist nicht geeignet, zu einer Verbesserung der Ausbildungssituation zu führen. Unabhängig vom Ausbildungsniveau stellt sie Pauschalbeträge bereit, die auf das Investitionskalkül der Ausbildung keinen Einfluss nehmen. Für ausbildende Vereine entstehen keine zusätzlichen Erträge bei einem hochwertigen Ausbildungsniveau.