In einer Verfügung vom 17. Juli begründete demnach Oberstaatsanwalt Christoph Frank die Einstellung des Verfahrens damit, dass sich kein "hinreichender Verdacht konkreter Verstöße gegen Strafbestimmungen" ergeben habe.
Teilweise seien die Vorwürfe verjährt. Auch hätten die Radprofis ihre Zustimmung zum Doping gegeben und seien nicht geschädigt worden. Teilweise hätten genaue Tatzeiten und Tatorte nicht ermittelt werden können.
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