Diskus-Werfer Harting lehnt ab

SID
Robert Harting ist der amtierende Welt-und Europameister
© getty

Diskuswerfer Robert Harting hat erneut gegen die Sportgerichtsbarkeit gewettert. Der Olympiasieger riet allen Athlten, die Schiedsgerichtsklausel im Rahmen der Athletenvereinbarung vor Olympischen Spielen sowie Welt- und Europameisterschaften nicht zu unterschreiben.

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"Ich bin einer der wenigen Athleten, der die Schiedsvereinbarung schon seit fünf Jahren nicht unterschrieben hat. Das hat nichts damit zu tun, dass ich den Anti-Dopingkampf nicht unterstütze oder die Athletenvereinbarung nicht unterstütze. Ich bin ein Berufssportler, und ich verliere dadurch meine mir zustehende Gerichtsbarkeit. Es geht hier um die persönliche Freiheit", sagte Harting dem Sport-Informations-Dienst (SID) in Berlin.

Harting erklärte, dass man die Schiedsklausel nicht zwingend unterschreiben müsste. "Um bei Olympia dabei sein zu können, muss man die Athletenvereinbarung unterschreiben mit dem Anti-Doping-Code und mit dem Wada-Code. Aber die Schiedsklausel muss man meiner Kenntnis nach nicht unterzeichnen und ich bin letztlich ja auch immer wieder gestartet", sagte Harting, der in dem Zusammenhang von Knebelverträgen sprach.

Auch Pechstein rät ab

Zuletzt hatte Eisschnellläuferin Claudia Pechstein die Debatte um die Athletenvereinbarung in Schwung gebracht. Die fünfmalige Olympiasiegerin riet per Petition davon ab, als Athlet die Sportgerichtsbarkeit als einzig wahre Gerichtsinstanz zu akzeptieren.

"Ich habe durch den Fall Claudia Pechstein dazugelernt", sagte Harting. "Sie kämpft um Schadensersatz und kommt einfach nicht weiter. Seitdem unterschreibe ich auch keine Schiedsvereinabrung. Aber ich untersütze Wada- und Nada-Code sowie die Athletenvereinarung an sich", sagte der 2.02-m-Hüne.

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