Geldstrafe für Energie Cottbus

SID
Das Sportgericht des DFB bittet Energie Cottbus zur Kasse
© getty

Das Sportgericht des Deutschen DFB hat Energie Cottbus wegen unsportlichen Verhaltens seiner Fans in drei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro belegt.

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Dabei wurden in erster Linie Vergehen mit Pyrotechnik geahndet. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist rechtskräftig.

Bereits am 1. Spieltag war kurz vor dem Anpfiff der Begegnung beim VfL Osnabrück am 26. Juli (3:1) im Stehplatzblock der Cottbuser Anhänger ein Bengalisches Feuer gezündet worden. Gleichzeitig wurde dort ein Feuerwerkskörper gezündet und in den Innenraum geworfen.

Unmittelbar vor Beginn des Heimspiels gegen Dynamo Dresden (1:3) wurde am 3. August im Cottbuser Fanblock Rauch gezündet. Der Anstoß verzögerte sich daraufhin um etwa 30 Sekunden.

Zudem wurden kurz vor Beginn des DFB-Pokalspiels gegen den Hamburger SV am 18. August (1:4 i.E.) im Hamburger Fanblock mehrere Knallkörper und Leuchtfackeln gezündet.

Der aktuelle Kader von Energie Cottbus

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