DFL-Sicherheitskonzept: Dialog mit Fans

SPOX
15. November 201214:17
Ein friedlicher Dialog soll zwischen Polizei, Fans und Vereinen stattfindenGetty
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Die DFL hat auf die Kritik von Klubs und Fangruppen an ihrem umstrittenen Positionspapier "Sicheres Stadionerlebnis" reagiert und im überarbeiteten Konzept den Dialog mit den Fanvertretern festgeschrieben.

"Das gerade in den vergangenen Wochen immer wieder geforderte Bemühen um einen wechselseitigen Dialog zwischen Klubs und Fangruppen soll künftig auch statuarisch verankert werden. Der Dialog soll darauf gerichtet sein, Grundregeln für die Ausübung der positiven Fankultur im Stadion gemeinsam zu entwickeln und einvernehmlich zu vereinbaren", teilte die DFL in einer Presseerklärung mit.

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Der mit dem Thema befasste Ligavorstand stellte klar, dass in den Statuten keine Vorgaben für sogenannte "Vollkontrollen" von Zuschauern vorgesehen sind. Sie seien auch in der heftig gerügten ersten Fassung nicht vorgesehen gewesen, "sondern lediglich die Verbesserung der infrastrukturellen Einrichtungen bei etwaigen, individuell vor Ort zu beschließenden Kontrollen, in der Regel bei Risikospielen".

Die Vereine können dennoch zu diesem Mittel am Stadioneingang greifen, wenn sie dies für notwendig erachten wie am vergangenen Samstag der FC Bayern München beim Spiel gegen Eintracht Frankfurt. Die Gäste bewerteten die Maßnahme als überzogen.

Täterorientierte Aufklärung statt Kollektivstrafe

Die DFL bekräftigte auch, dass es im Sicherheitskonzept keinen Automatismus geben werde für eine Kollektivstrafe, wenn ein einzelner Fan über die Stränge schlägt. "Stattdessen soll die täterorientierte Aufklärung intensiviert werden." Pyrotechnik bleibt verboten, Rassismus, politischer Extremismus und Gewalt werden weiter kategorisch verurteilt und verfolgt.

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Bis zum 22. November haben die Klubs und die organisierten Fangruppierungen nun die Möglichkeit, Änderungsvorschläge für das im Dialog mit der AG Fanbelange überarbeitete Sicherheitskonzept zu machen. Wie geplant, wird über die verschiedenen Anträge am 12. Dezember bei der Mitgliederversammlung abgestimmt.

Die schließlich verabschiedeten Maßnahmen sollen nach drei Jahren überprüft und bewertet und gegebenenfalls modifiziert werden.