Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat den SC Freiburg wegen zweier Fälle unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro belegt.
Dies teilte der DFB am Mittwoch auf seiner Homepage mit.
Im Bundesligaspiel zwischen dem FSV Mainz 05 und dem SC Freiburg am 29. Januar 2012 wurde im Freiburger Zuschauerblock ein Bengalisches Feuer gezündet. Beim Auswärtsspiel in Stuttgart am 25. Februar 2012 wurden von Anhängern des SC Freiburg ebenfalls Bengalische Feuer abgebrannt. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das damit rechtskräftig ist.
Der SC Freiburg im Überblick
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