Drittligist Eintracht Braunschweig ist vom Sportgericht des DFB wegen der Vorfälle in den Spielen gegen Erfurt, Jena und Aalen zu einer Geldstrafe von 7500 Euro verurteilt worden.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Eintracht Braunschweig nach diversen Zwischenfällen mit einer Geldstrafe von 7500 Euro belegt. Geahndet wurden damit drei Vorkommnisse.
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Knallkörper aus dem Fanblock
Während des Drittliga-Spiels zwischen Eintracht Braunschweig und Rot-Weiß Erfurt am 3. August 2008 war aus dem Erfurter Zuschauerbereich ein Knallkörper auf die Tartanbahn geworfen worden.
In der 80. Minute des Braunschweiger Drittliga-Heimspiels gegen Carl Zeiss Jena am 25. Oktober 2008 war darüber hinaus ein Knallkörper aus dem Bereich der Jenaer Zuschauer in den Innenraum geworfen worden, der unmittelbar neben einem Jenaer Ordner detoniert war.
Zudem hatte ein Braunschweiger Zuschauer am 29. Oktober 2008 beim Auswärtsspiel in Aalen einen Plastikbecher in Richtung des Schiedsrichter-Assistenten geworfen.
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