Lebenslange Olympiasperren sind ungültig

SID
Dwain Chambers wurde vom Britischen Olympischen Komitee mit einer Olympiasperre belegt
© Getty

Der Internationale Sportgerichtshof CAS hat die lebenslange Sperre bei Olympischen Spielen für Dopingsünder für unzulässig erklärt. Der lebenslange Ausschluss von Athleten, wie vom Britischen Olympischen Komitee (BOA) praktiziert, sei nicht vereinbar mit den Regeln der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA), begründete der Gerichtshof am Montag seine Entscheidung.

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Damit sind der englische Sprinter Dwain Chambers und der schottische Radsportler David Millar formell teilnahmeberechtigt für die Olympischen Spiele in London. Beide waren wegen Dopingvergehen vom BOA für die Somer-Spiele ausgeschlossen worden.

WADA-Präsident John Fahey übte nach Verkündung des Urteils Kritik am BOA. "Die WADA bedauert die vielen hysterischen und ungenauen öffentlichen Äußerungen des Britischen Olympischen Komitees im Vorfeld der Entscheidung", wurde Fahey in einer WADA-Mitteilung zitiert.

Britischer Leichtathletikverband begrüßt Entscheidung

Das CAS-Urteil stand dabei in Einklang mit einer Entscheidung aus dem Oktober vergangenen Jahres. Damals hatte der Internationale Sportgerichtshof die sogenannte Osaka-Regel gekippt, derzufolge Athleten nach einer mehr als sechsmonatigen Doping-Sperre an den darauf folgenden Olympischen Spielen nicht teilnahmeberechtigt sein sollten.

Der britische Leichtathletikverband begrüßte am Montag, dass der CAS nun "Klarheit in die Angelegenheit gebracht" habe. Chambers könnte sich über die Trials, die im Juli stattfinden, für die Spiele qualifizieren. Auch Millar darf sich wieder Hoffnungen machen. "Wir werden unser Team im Juni zusammenstellen. Wer für die Spiele nominiert wird und wer nicht, ist im Augenblick lediglich Spekulation", wollte sich der britischen Radsportverband noch nicht konkret zu den Teilnahmechancen Millars äußern.

Kolumne London Calling

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