Anhörung am Samstag

SID
Evi Sachenbacher-Stehle wurde bei Olympia in Sotschi positiv gestestet
© getty

Im Fall der gedopten deutschen Biathletin Evi Sachenbacher-Stehle ist die Anhörung am Sitz der Internationalen Biathlon Union (IBU) in Salzburg für Samstag vorgesehen.

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"Dies ist grundsätzlich so geplant, der Termin ist aber noch in der Koordinierungsphase", sagte IBU-Sprecher Peer Lange dem "SID" und bestätigte damit einen Bericht der Tageszeitung "Die Welt": "Die Athletin könnte ja womöglich auch verhindert sein."

Sachenbacher-Stehles Rechtsanwalt Marc Heinkelein wollte sich am Mittwoch auf SID-Anfrage nicht äußern. Ein Urteil soll es am Samstag in keinem Fall geben. "Eine Entscheidung des ehrenamtlichen Panel ist in den nächsten Wochen zu erwarten", sagte IBU-Generalsekretärin Nicole Resch der Welt.

Wie die Zeitung weiter berichtet, ist das parallel zum Sportgerichtsverfahren anhängige Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft München I noch nicht beendet. Oberstaatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch sagte, die Ermittlungen "wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz" laufen weiterhin.

A- und B-Probe in Sotschi positiv

"Das vormals gegen Unbekannt geführte Verfahren läuft jetzt gegen eine Person, die dem privaten Trainerbereich der Zeugin Eva Stehle zuzuordnen ist, und drei weitere Beschuldigte, die im Verdacht stehen, für den Vertrieb des verfahrensgegenständlichen Präparats verantwortlich zu sein", sagte Steinkraus-Koch.

Der 33-jährigen Sachenbacher-Stehle war in A- und B-Probe das verbotene Stimulans Methylhexanamin nachgewiesen worden. Die Langlauf-Olympiasiegerin von 2002 und 2010 hatte eingeräumt, dass sie ein Nahrungsergänzungsmittel im Vertrauen auf Aussagen eines persönlichen Beraters vor der Einnahme nicht von offiziellen Stellen hatte kontrollieren lassen.

Ob Sachenbacher-Stehle dabei bewusst oder unbewusst gedopt hat, spielt für die Verantwortlichen der IBU offensichtlich keine Rolle. "Das ist ganz egal", sagte Resch: "Sobald die Substanz im Körper nachgewiesen wird, ist die Beweislast auf den Athleten verschoben. Die Substanz war vorhanden, und sie war leistungssteigernd." Die möglicherweise verhängte Strafe werde laut Resch im Einklang mit den Regeln Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) stehen.

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