Claudia Pechstein bleibt Bundespolizistin

SID
Erfolg vor Gericht: Claudia Pechstein behält ihren Job als Bundespolizistin
© Getty

Eisschnellläuferin Claudia Pechstein behält ihre Anstellung als Bundespolizistin. Das gegen sie eingeleitete Disziplinarverfahren wegen erhöhter Blutwerte ist eingestellt worden.

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Claudia Pechstein hat im Kampf um ihre Rehabilitation einen weiteren Punktsieg gelandet. Die wegen erhöhter Blutwerte für zwei Jahre gesperrte Eisschnellläuferin darf ihren Job bei der Bundespolizei endgültig behalten.

Das gegen sie eingeleitete Disziplinarverfahren wurde eingestellt. Das bestätigte das Bundesinnenministerium am Montag.

Beweislage nicht eindeutig

"Im Ergebnis konnte ein Dienstvergehen nicht zweifelsfrei bewiesen werden", teilte die Behörde mit.

Nach den im behördlichen Disziplinarverfahren geltenden Beweislastregeln habe der Dienstherr das Vorliegen des Dienstvergehens zu beweisen.

Das Dienstvergehen müsse mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden. "Andernfalls ist das Disziplinarverfahren - wie in der vorliegenden Angelegenheit - zu Gunsten der Beamtin einzustellen."

Seit 1993 Polizeihauptmeisterin

Pechstein arbeitet seit 1993 für die Bundespolizei und steht im Range einer Polizeihauptmeisterin beim Bundesgrenzschutz. Ihre Stellung als Beamtin stand durch die Sperre auf dem Spiel.

Die fünfmalige Olympiasiegerin ist vom internationalen Eisschnelllauf-Verband ISU wegen erhöhter Blutwerte bis Februar 2011 gesperrt.

CAS bestätigte Sperre

Der Internationale Sportgerichtshof CAS hatte die Sperre bestätigt. Pechstein hat vor dem Schweizer Bundesgericht Revision gegen das Urteil des CAS eingelegt.

Mit einer endgültigen Entscheidung wird in den nächsten Wochen gerechnet.

Sollte Pechstein unterliegen, bliebe ihr noch der Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.

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