Pechstein darf in Salt Lake City starten

SID
Claudia Pechstein gewann fünf Olympische Goldmedaillen im Eisschnelllauf
© Getty

Claudia Pechstein hat mit ihrem Eilantrag vor dem Schweizer Bundesgericht Erfolg gehabt. Damit darf die 37-Jährige beim Weltcup am Wochenende in Salt Lake City starten.

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Hoffnungsschimmer für Claudia Pechstein: 307 Tage nach ihrem letzten Rennen darf die wegen Blutdopings für zwei Jahre gesperrte Berlinerin am kommenden Freitag für einen Wettkampf aufs Eis zurückkehren. Das Schweizer Bundesgericht gab dem Eilantrag der 37-Jährigen statt und ermöglicht Pechstein doch noch den Start beim Weltcup in Salt Lake City - und damit eine letzte Chance auf die sportliche Qualifikation für die Olympischen Winterspiele im kommenden Februar in Vancouver.

Diese letzte Chance will Pechstein im 3000-m-Rennen auf der Olympiabahn von 2002 am Freitag nutzen. "Diese Startmöglichkeit ist für mich eine kleine Genugtuung", sagte eine sichtlich gelöste Pechstein am Rande ihres Trainings am Dienstagvormittag in der Eishalle in Berlin-Hohenschönhausen, "denn ich habe nichts getan und immer noch gehofft."

Pechstein erwartet keine großen Leistungen

Allerdings gab Pechstein zu bedenken: "Ich habe zehn Monate lang unter unglaublicher nervlicher Anspannung trainieren müssen. Großes kann man da nicht erwarten. Ich will mich qualifizieren, mehr nicht." Pechstein reicht ein achter Platz, um die Kriterien des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) zu erfüllen.

Ihr Manager Ralf Grengel verwies aber auch auf den Druck, der jetzt auf den Schultern der fünfmaligen Olympiasiegerin lastet: "Es ist natürlich eine unglaubliche psychische Belastung für Claudia, dass dieser eine Start über eine mögliche Qualifikation entscheidet." Ihren letzten Wettkampf hatte Pechstein, die am Mittwoch nach Salt Lake City reisen wird, am 7. Februar bei der Mehrkampf-WM in Hamar bestritten.

DESG begrüßt Entscheidung

Die Deutsche Eisschnelllauf-Gemeinschaft (DESG) begrüßte die Entscheidung. "Das ist eine faire Lösung. Wir hoffen sehr, dass Claudia trotz fehlender Wettkampferfahrung und der nervlichen Belastung leistungsfähig sein wird", sagte DESG-Präsident Gerd Heinze.

Ob sie bei einer erfolgreichen Qualifikation tatsächlich in Vancouver starten dürfte, ist indes vollkommen ungewiss. Dies hängt vom Hauptverfahren ab. "Wir würden sie nominieren, aber das ist eine einseitige Betrachtung. Das müsste noch mit allen anderen beteiligten Parteien abgesprochen werden", sagte Heinze.

Ihr Anwalt Simon Bergmann nannte die Entscheidung eine Interessensabwägung des Schweizer Bundesgerichts. "Wenn Claudia nicht hätte teilnehmen können, wäre Olympia für sie gestorben gewesen. Hätten dann aber unsere Rechtsmittel Erfolg gehabt, wäre ein irreparabler Schaden entstanden. Deshalb überwogen Claudias Interessen", sagte Bergmann, stellte jedoch klar: "Das ist kein Indiz dafür, dass unsere Beschwerde im Hauptsacheverfahren automatisch auch Erfolg haben wird." Wann genau diese Beschwerde eingereicht wird, ließ Bergmann offen.

Rechtsexperte Lehner sieht kleine Chance

Auch der CAS-erfahrene Heidelberger Rechtsexperte Michael Lehner sieht nun eine kleine Chance für Pechstein: "Es ist deutlich mehr als ein Funken Hoffnung, aber es ist auch noch kein Ansatz zur Euphorie", sagte er. Das Bundesgericht habe sich damit Zeit geschaffen, die Sache zu prüfen. Lehner wies allerdings darauf hin, dass das Gericht nicht so entschieden hätte, "wenn die Sache hoffnungslos wäre".

Der Internationale Sportgerichtshof CAS hatte am 25. November die zweijährige Sperre des Weltverbandes ISU bestätigt, der Pechstein aufgrund von Indizien (mehrfach überhöhter Retikulozytenwert), jedoch ohne positiven Dopingbefund für zwei Jahre gesperrt hatte. Diese Sperre endet am 9. Februar 2011. Pechstein hat stets ihre Unschuld beteuert.

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