Lehner sieht schwarz für Pechstein

SID
Claudia Pechstein ist die erfolgreichste deutsche Winter-Olympionikin
© Getty

Michael Lehner glaubt an einen Schuldspruch für Claudia Pechstein. Der Sportrechtsexperte hält die Bestätigung der zweijährigen Dopingsperre durch den CAS für sehr wahrscheinlich.

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Der Heidelberger Sportrechtsexperte Michael Lehner glaubt an eine Bestätigung der zweijährigen Dopingsperre von Claudia Pechstein am Mittwoch durch den Internationalen Sportgerichtshof CAS.

"Eigentlich hätte der CAS im Sinne des Fairplays den Anträgen Pechsteins auf Erlass einstweiliger Startverfügungen stattgeben und ihr bei den Weltcups die realistische Möglichkeit zur Olympia-Qualifikation geben müssen. Da er das nicht getan hat, kann man vermuten, dass sich langsam der Schatten eines verlorenen Hauptsacheverfahrens über Pechstein legt. Es sieht nicht gut für sie aus", sagte Lehner im Interview.

Lehner: "Verzweiflungsschuss kurz vor Torschluss"

Den jüngsten Antrag Pechsteins auf Wiedereröffnung der Verhandlung hält Lehner, der zahlreiche Radprofis vor dem CAS vertreten hat, für einen "Verzweiflungsschuss kurz vor Toresschluss". Der Jurist rät der Pechstein-Seite, "solche Spielchen tunlichst zu unterlassen. Sie hinterlassen einen faden Beigeschmack".

Dass Pechstein im Falle eines Schuldspruchs vor der nächsten Instanz, dem Schweizer Bundesgericht, ein Startrecht für die Olympischen Spiele einklagen könnte, hält Lehner für "nicht ausgeschlossen". Er habe im Fall des Radsportlers Danilo Hondo einstweilige Verfügungen gegen Hondos Sperre erwirkt, so dass er wieder starten durfte. "Diese Chance hat auch Pechstein", sagte Lehner, verwies aber auf den Zeitfaktor: "Für einen Olympiastart würde es eng werden."

Lehner kritisiert CAS

Lehner kritisierte, dass im Fall Pechstein noch nicht die neuen Verfahrensrichtlinien der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA für indirekte Dopingnachweise gelten.

"Ohne solche Verfahrensrichtlinien kann es einen indirekten Dopingnachweis nicht geben. Im Fall Pechstein ist es so gelaufen, als wenn die Polizei Alkohol im Straßenverkehr verbieten und bestrafen würde, ohne genau zu wissen, wie man Blutproben durchführt. Da schüttelt's mich als Sportjuristen, aber ich befürchte, beim CAS wird anders gedacht." Ein Urteil gegen Pechstein wäre "leider so übliches Sportrecht, in dem der Rechtsgrundsatz 'im Zweifel für den Angeklagten' schon häufiger nicht gezählt hat", sagte Lehner.

Pechstein beantragt neues Verfahren