Tschepalowa und Dementjew treten zurück

SID
Erst kürzlich wurde Biathlon-Weltmeisterin Jekaterina Jurjewa mit einer Zwei-Jahres-Sperre belegt
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Nach positiven Dopingbefunden haben die beiden russischen Langlauf-Olympiasieger Julia Tschepalowa und Jewgeni Dementjew ihre Karriere beendet.

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Die beiden Skilanglauf-Olympiasieger Julia Tschepalowa und Jewgeni Dementjew haben nach positiven Dopingbefunden ihren sofortigen Rücktritt erklärt, allerdings bisher keine Schuld eingeräumt. Das bestätigte der Präsident des russischen Wintersport-Verbandes, Wladimir Loginow, in Moskau.

Der Nachrichtenagentur Allsport sagte Loginow, dass er zuvor schriftlich vom Internationalen Skiverband FIS darüber informiert worden sei, dass in am 2., 3. sowie 19. Januar 2009 bei Tschepalowa, Dementjew sowie Nina Rysina entnommenen Proben das Blutdopingmittel Epo nachgewiesen worden sei.

Rysina fordert Öffnung der B-Probe

"Das war mehr als ein Schock, denn es sind Olympiasieger und Aushängeschilder unseres Verbandes betroffen", sagte Loginow.

Sowohl die dreimalige olympische Goldmedaillengewinnerin (1998, 2002 und 2006) Tschepalowa als auch der 30-km-Olympiasieger von Turin Dementjew hätten inzwischen in einem Schreiben ihren Rücktritt erklärt.

Im Gegensatz zu ihren prominenten Teamgefährten habe U23-Sprinteuropameisterin Rysina die Eröffnung der B-Probe gefordert.

Jurjewa miz Zwei-Jahres-Sperre

"Die Sportler können sich dennoch ihrer Verantwortung nicht entziehen. Wir werden den Fall umfassend untersuchen und dann die nötigen Schritte und Bestrafungen veranlassen", kündigte Loginow an.

Nicht bekannt sei bisher, ob das Trio ebenso wie die erst kürzlich mit Zwei-Jahres-Sperren belegten Biathlon-Weltmeister Jekaterina Jurjewa, Albina Achatowa und Dimitri Jaroschenko sogenanntes synthetisches rEpo (rekombinantes Erythropoetin) benutzt hatten.

Tschepalowas Trainer und Vater Anatoli Tschepalow bestritt unterdessen gegenüber Allsport ein Dopingvergehen seiner Tochter. Stattdessen führte er an, Julia hätte seit geraumer Zeit Probleme mit der Schilddrüse und deshalb bei einer ärztlichen Hauptuntersuchung am 13. August ein Verbot zur Fortsetzung ihrer Laufbahn erhalten.