Beim internationalen Sportgerichtshof CAS ist am Montag der bereits angekündigte Eilantrag von Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein gegen ihr Trainingsverbot eingegangen.
Dieses war der Berlinerin gemäß des Codes der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA im Zusammenhang mit der Zwei-Jahres-Sperre durch den Eislauf-Weltverband ISU wegen Blutdopings verhängt worden. Die Berufung gegen die Sperre hatten Pechsteins Anwälte bereits vergangenen Woche vor dem CAS eingelegt.
Pechstein-Anwalt ist "optimistisch"
"Wir sind optimistisch, dass dem Eilantrag stattgegeben wird", sagte Pechsteins Anwalt Simon Bergmann. Mit einer Entscheidung sei kommende Woche zu rechnen.
Eine endgültige Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Sperre, die auf auffälligen Blutwerten basiert, wird innerhalb der nächsten vier Monate fallen, gab der CAS in einer Pressemeldung bekannt.Pechstein bestreitet die Einnahme unerlaubter Mittel vehement.