Boris Becker droht Abschiebung nach Haftende

Von Marcus Blumberg
Boris Becker wurde aus der Haft entlassen.
© getty

Boris Becker droht nach Beendigung seiner Haftstrafe die Ausweisung aus dem Vereinigten Königreich. Das geht aus einem Bericht des Guardian hervor.

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Boris Becker sitzt derzeit eine Haftstrafe wegen Insolvenzverschleppung ab und nach britischem Recht droht ihm danach sogar die Ausweisung.

Becker lebt seit 2012 im Londoner Stadtteil Wimbledon in der Nähe seines "Wohnzimmers", dem All England Club, in dem er dreimal Wimbledon gewonnen hat. Da Becker jedoch keine britische Staatsbürgerschaft besitzt, droht ihm nun die Ausweisung, da der frühere Tennis-Star länger als zwölf Monate in Haft sein wird. Ausländischen Straftätern droht damit eine automatische Ausweisung. Beckers Strafe wurde auf zwei Jahre und sechs Monate angesetzt.

Ganz eindeutig ist die Rechtslage in dieser Sache jedoch nicht, denn der Brexit spielt hier offenbar auch eine Rolle. Die Kernfrage bei einem etwaigen Abschiebungsverfahren ist, wann Becker seine Straftat begangen hat - vor oder auch noch nach dem 31. Dezember 2020. Becker hatte bereits im Jahr 2017 Insolvenz angemeldet.

Würde ein Gericht die Straftat vor dem Brexit verorten, fiele die Entscheidung noch unter den UK Borders Act von 2007, der deutlich milder mit solchen Fällen verfährt. Die neue Version dieses Gesetzes, die seit Januar 2021 gilt, ist hingegen deutlich stringenter.

Boris Becker wurde aus der Haft entlassen.
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Boris Becker wurde aus der Haft entlassen.

Hinzu kommt laut Guardian das Problem, dass ein Einspruch gegen eine mögliche Abschiebung Anwaltskosten in Höhe von rund 30.000 Pfund (ca. 35.000 Euro) nach sich zöge. Andernfalls müsste sich Becker selbst vor Gericht vertreten, was möglich, aber nicht ratsam wäre.

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