CAS: Schumacher-Lager optimistisch

SID
Geht gegen seine Dopingsperre vor: der Ex-Gerolsteiner Profi Stefan Schumacher
© sid

Nach der Verhandlung gegen seine zweijährige Dopingsperre vor dem Internationalen Sportgerichtshof zeigt sich das Lager von Radprofi Stefan Schumacher vorsichtig optimistisch.

Anzeige
Cookie-Einstellungen

Nach einer achtstündigen Verhandlung vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS hat sich das Lager von Radprofi Stefan Schumacher im Kampf gegen die zweijährige Dopingsperre verhalten optimistisch gezeigt.

"Alles ist offen. Ich habe das Gefühl, dass unser Argument, dass das Analyseverfahren nicht zulässig war, sehr viel Eindruck gemacht hat", sagte Schumachers Anwalt Michael Lehner.

Mit einem Urteil rechnet Lehner erst Mitte Dezember.

Schumacher bei Nachkontrollen positiv getestet

"Ich denke, dass in den nächsten vier Wochen nichts passieren wird", ergänzte der Heidelberger Sportrechtler. Schumacher war in Nachkontrollen zur Tour de France 2008 positiv auf den Epo-Nachfolger Cera getestet worden.

Daraufhin hatte die französische Anti-Doping-Agentur AFLD den früheren Gerolsteiner Profi bis zum 21. Januar 2011 gesperrt, der Radsport-Weltverband UCI dehnte die Sperre weltweit aus.

Dagegen wehrt sich Schumacher nun vor dem CAS und verweist auf Verfahrensfehler. Größtes Argument ist dabei die Tatsache, dass das Analyseverfahren erst am 31. Mai 2009 für zulässig erklärt worden war. Schumacher war aber bereits im Oktober vergangenen Jahres von der AFLD überführt worden.

Verfahren vor dem IOC ist noch anhängig

Sollte der Nürtinger vor dem CAS in diesem Fall erfolgreich sein, hätte er aber eine Dopingsperre noch nicht automatisch abgewehrt. Ein Doping-Verfahren vor dem Internationen Olympischen Komitee (IOC) ist noch anhängig.

Der WM-Dritte von 2007 war auch bei den Sommerspielen in Peking positiv auf Cera getestet worden.

"Sollten wir den Fall jetzt gewinnen, rechne ich auch in dieser Sache mit einem Freispruch", sagte Lehner.

Erst in der vergangenen Woche war Schumacher vor dem obersten französischen Verwaltungsgericht mit einem Einspruch gegen die zweijährige Dopingsperre gescheitert.

Das Analyseverfahren für die Blutproben sei regelkonform gewesen, hieß es in der Urteilsbegründung des Conseil d'Etat.

Giro d'Italia in Washington?!