Urteil im Prozess gegen Fechttrainer am 27. März

SID
In Stuttgart muss sich ein Fechttrainer vor Gericht verantworten.
© getty

Im Prozess vor dem Landesarbeitsgericht Stuttgart im Fall eines wegen Belästigungsvorwürfen gekündigten Fechttrainers am Stützpunkt Tauberbischofsheim wird ein Urteil am 27. März erwartet. Dem Trainer wird vorgeworfen, mehrere Sportlerinnen am Fechtzentrum belästigt zu haben.

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Der Landessportverband Baden-Württemberg (LSV) hatte das Arbeitsverhältnis gekündigt, dagegen war der Trainer juristisch vorgegangen. Er streitet die Vorwürfe vehement ab. Die Staatsanwaltschaft Moosbach hatte kein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Am Donnerstag sagte vor dem Arbeitsgericht eine weitere Zeugin aus. Die Athletin bestätigte dabei weitestgehend die Aussage der Hauptbelastungszeugin. Diese hatte bei einer Verhandlung am 7. Februar erklärt, dass der Trainer sie in einem Hotelzimmer belästigt habe. Erst als die weitere Zeugin ins Zimmer gekommen sei, habe er den Raum fluchtartig verlassen.

Der Fechtclub Tauberbischofsheim hatte nach Bekanntwerden der Vorwürfe eine unabhängige Untersuchungskommission eingesetzt. Diese präsentierte Ende Januar ihre Ergebnisse, konnte aber nur teilweise Licht ins Dunkel bringen. Unter anderem, weil wichtige Beteiligte nicht für Aussagen zur Verfügung standen.

Für den ebenfalls im Raum stehenden Vorwurf, Verantwortliche des Zentrums - vor allem der Olympiastützpunktleiter - seien Hinweisen nicht nachgegangen, fand die Kommission keine Anhaltspunkte.

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