Paoli verlängert Rücktritts-Frist

SID
Doping-Aufklärerin Letizia Paoli verlängert ihre Rücktritts-Frist in der Freiburger Sportmedizin
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Die Kriminologin Letizia Paoli hat Bereitschaft gezeigt, die Frist für ihren für Freitag angedrohten Rücktritt vom Vorsitz der Evaluierungskommission Freiburger Sportmedizin um zwei Wochen zu verlängern.

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Die Kritik an Rektor Hans-Jochen Schiewer erneuerte Paoli, die für die Aufarbeitung der Dopingvergangenheit der Universität Freiburg zuständig ist, in einer persönlichen Erklärung am Montag aber mit deutlichen Worten.

"Mittlerweile stellt sich für die Kommission die Frage, ob es durch Rektor Schiewer nicht sogar zu einem Kooperations- und Kommunikationsabbruch zu mir als Vorsitzender gekommen ist", teilte Paoli, die sich durch die Uni in ihrer Arbeit blockiert fühlt, mit: "Unter keinen Umständen kann die Evaluierungskommission hinnehmen, dass Rektor Schiewer mich als Vorsitzende in seiner Kommunikation mit der Kommission marginalisiert."

Ebenfalls am Montag wies Schiewer jegliches Ultimatum allerdings zurück und forderte erneut die Behandlung der noch ausstehenden Gutachten in einer abschließenden Sitzung. "Wir haben die Kommission jederzeit unterstützt. Die Universität als Auftraggeber und die Öffentlichkeit haben ein Recht darauf zu erfahren, was die Evaluierungskommission Sportmedizin erarbeitet hat", sagte Schiewer.

Fristverlängerung um zwei Wochen

Ursprünglich hatte Paoli wegen vermeintlicher Behinderung bei der Aufarbeitung der Dopingvergangenheit an der Albert-Ludwigs-Universität mit einem Austritt am kommenden Freitag gedroht, sollten bis dahin nicht alle ihre Anfragen an den Uni-Rektor beantwortet sein. Nun sei sie jedoch bereit, "die Frist für meinen Rück- und Austritt um zwei Wochen zu verlängern."

Schon am Freitag hatte Schiewer die Einrichtung einer "Forschungsstelle Sportmedizin" angekündigt, die die Geschichte der Sportmedizin in Freiburg "im Anschluss an die Arbeit der Evaluierungskommission" untersuchen solle.

Paoli wies allerdings darauf hin, dass ein voreiliger Abschluss der ausstehenden Gutachten zum Abbruch der Untersuchung und damit zum "Verlust der Informationen aus jahrelanger Arbeit" führen könnte. Schließlich dürften unveröffentlichte Daten Dritten nicht zugänglich gemacht werden, da jede Weitergabe "Geheimnisverrat" sei.

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