NADA geht gegen Kraus vor

SID
Michael Kraus spielt seit 2013 für Frisch Auf Göppingen
© getty

Die Nationale Anti Doping Angentur (NADA) geht gegen den Freispruch für Handball-Nationalspieler Michael Kraus in dessen Meldepflicht-Fall vor. Wie die NADA am Montag bekannt gab, legte sie Rechtsmittel bei einem von der Satzung des Deutschen Handballbundes (DHB) vorgesehenen Ad-hoc-Schiedsgericht ein.

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Kraus war Ende August von der Anti-Doping-Kommission (ADK) des DHB vom Vorwurf eines möglichen Verstoßes gegen die Anti-Doping-Bestimmungen freigesprochen worden. Die Kammer berief sich in ihrer Urteilsbegründung auf die Einlassung des Sportlers, er habe das Klingeln des Kontrolleurs bei einem Kontrollversuch am 20. November 2013 nicht gehört. Damit läge kein Verschulden des Athleten vor.

Ein Kontrollversäumnis am 20. November 2013 wäre das insgesamt dritte Meldepflicht- und Kontrollversäumnis (Strike) des Nationalspielers innerhalb von 18 Monaten gewesen. Dies stellt gemäß NADA-Code einen Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen dar und hätte eine Sanktion nach sich gezogen.

Mitteilung des DHB

Der DHB hob in einer Mitteilung hervor, dass die ADK vor allem der Aussage des als Zeugen zur Verhandlung geladenen NADA-Kontrolleurs "entscheidende Bedeutung" beigemessen habe, dass "ein Klingeln bei einem Kontrollversuch am 20. November 2013 nicht zu hören gewesen sei". Kraus und dessen Lebensgefährtin hatten argumentiert, dass die Klingel in dem Neubau möglicherweise nicht funktionsfähig war.

"Mit der Überprüfung durch ein unabhängiges Schiedsgericht strebt die NADA eine weitergehende Klärung des Einzelfalles an. Die NADA sieht durch das Urteil der ADK des DHB das Kontrollsystem gefährdet", hieß es in einer NADA-Mitteilung: "Wenn Sportler sich in Zukunft auf dieses Urteil berufen, können sie sich jederzeit einer Dopingkontrolle entziehen, ohne dass dies Konsequenzen hätte. Damit wird eine Lücke im Regelwerk geöffnet, die durch die Meldepflichten in den vergangenen Jahren geschlossen wurde."

Gelassenheit bei DHB

Der DHB reagierte gelassen auf die Ankündigung aus Bonn. "Es ist das gute Recht der NADA, Rechtsmittel einzulegen. Das hat uns nicht überrascht. Wenn dies zu Rechtssicherheit im Ergebnis führt, liegt dies in unser aller Interesse", teilte Dr. Anja Matthies, DHB-Vizepräsidentin Recht und Vorsitzende der Anti-Doping-Kommission mit.

Die Zusammensetzung des Schiedsgerichtes ist in §47 der DHB-Satzung geregelt. Das vom DHB unabhängige Schiedsgericht besteht in der Regel aus drei Schiedsrichtern, die von den Parteien berufen werden.

Michael Kraus im Steckbrief

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